
Rauchmelderpflicht in Sachsen bis Ende 2023!
08/06/2022Seit dem 8. Juni 2022 gilt die geänderte Bauordnung in Sachsen. Danach müssen auch Bestandsgebäude künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023.
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