In Mecklenburg-Vorpommern besteht die Rauchmelderpflicht für Neu- , Um- und Bestandsbauten seit dem 31.12. 2009. Demnach müssen Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, angebracht werden. Für die Installation ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Die Änderung der Landesbauordnung (LBauO) in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2015 regelt den Verstoß gegen die Landesbauordnung. Diese werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einem Bußgeld geahndet werden.
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern laut Landesbauordnung, sowie wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Mecklenburg-Vorpommern?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
Relevante Links
Hier finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung zur Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern und die Landesbauordnung.