Die Rauchmelderpflicht gilt in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.01.2010 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Seit dem 01.01.2016 werden in Mecklenburg-Vorpommern als einzigem Bundesland in der Bauordnung Verstöße gegen die Rauchmelderpflicht ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift, Details der Bauordnung in Mecklenburg-Vorpommern und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Mecklenburg-Vorpommern?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links