Die Rauchmelderpflicht gilt in Rheinland-Pfalz seit dem 13.07.2012 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut der Bauordnung in Rheinland-Pfalz und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Rheinland-Pfalz?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links