Die Rauchmelderpflicht gilt in Schleswig-Holstein seit dem 01.01.2011 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut Bauordnung in Schleswig-Holstein und wichtige Links hier im Überblick:
Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links