Rauchmelder retten Leben – eine Installation in Wohnungen und Wohnhäusern ist daher bundesweit verpflichtend. Die richtige Montage ist wichtig, damit die lebensrettenden Geräte zuverlässig vor Brandgefahr warnen können. Nur dann können Bewohner bei einem Feuer rechtzeitig aus dem Gebäude flüchten beziehungsweise von der Feuerwehr gerettet werden oder geübte Personen einen Entstehungsbrand löschen.
In Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern, lediglich die Regelungen, etwa in welchen Räumen Rauchmelder angebracht werden müssen, (siehe Mindestausstattung bzw. Mindestschutz), können sich unterscheiden.
Die Pflicht, in Wohnungen Rauchmelder zu installieren, erstreckt sich länderübergreifend auf Schlaf- und Kinderzimmer sowie auf den Flur, der im Notfall als Fluchtweg dienen kann. In Berlin und Brandenburg müssen zudem in allen Aufenthaltsräumen, mit Ausnahme von Küche und Bad, Rauchmelder angebracht werden – also beispielsweise auch im Wohn- und Arbeitszimmer. In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen dagegen müssen Rauchmelder überall dort montiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß” schlafen.
Die Rauchmelderpflicht besteht bundesweit für Neu-, Um- und Bestandsbauten.
Zimmer, in denen Menschen schlafen
Zimmer, in denen sich Bewohner länger aufhalten
Zimmer, in denen viele Elektrogeräte, die Feuer fangen können, installiert sind
Zimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen
Immer an der Decke
Vorzugsweise in der Raummitte
Mindestens mit 50 Zentimetern Abstand von der Wand, einem Unterzug oder von Einrichtungsgegenständen, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern könnten
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In Ein-Zimmer-Wohnungen muss laut Gesetz mindestens ein Rauchmelder installiert sein. In Wohnungen mit mehreren Zimmern, beispielsweise einer Drei-Zimmer-Wohnung, müssen die Lebensretter in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, montiert und funktionsfähig sein. Das bedeutet, dass bundesweit Rauchmelder hier in Schlafzimmern, Kinderzimmern und im Flur angebracht werden müssen. Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand oder dient dieses auch als Fluchtweg, muss darüber hinaus auch dort ein Gerät installiert werden. In Berlin-Brandenburg gilt zudem darüber hinaus in allen Aufenthaltsräumen die Rauchmelderpflicht – Ausnahmen bilden hier lediglich die Küche und das Bad.
Auf der unteren Etagen müssen Rauchmelder im Gästezimmer sowie in beiden Fluren angebracht werden. Der Rauchmelder hinter der Tür zur Kellertreppe gehört zum Flur im Keller. In Berlin und Brandenburg müssen laut Landesbauordnungen auch Rauchmelder im Wohn- und Arbeitszimmer installiert werden. Der Rauchmelder in der Küche ist optional, erhöht jedoch die Sicherheit der Bewohner. Speziell für die Küche eignen sich Wärmemelder, die keinen Alarm beim Kochen, Braten oder ähnlichen typischen Küchenaktivitäten auslösen. Auch ein Herdalarm lässt sich installieren, der bei Brandgefahr den Herd automatisch abschaltet.
In diesem Bereich im Haus müssen Rauchmelder im Kinderzimmer (in diesem Beispiel sind es zwei), im Schlafzimmer und im Flur montiert werden. Eine Installation eines Rauchmelders im Ankleideraum ist beispielsweise nicht notwendig. Sofern Täuschungsalarme durch Wasserdampf aus einem angrenzenden Badezimmer jedoch ausgeschlossen werden könnte, würde ein weiterer Rauchmelder im Ankleidezimmer die Sicherheit erhöhen – vor allem, wenn dort elektrische Geräte, wie beispielsweise ein Bügeleisen, häufig genutzt werden würden.
Im Keller muss mindestens im Flur sowie an der höchsten Stelle des Treppenaufgangs (siehe Erdgeschoss) ein Rauchmelder installiert werden. In Berlin und Brandenburg muss zudem ein etwaiger Hobbyraum mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Verfügt die Wohnung oder das Haus über weitere Aufenthaltsräume, wie beispielsweise den Vorraum zur Sauna, sollten diese (freiwillig) ebenfalls mit Rauchmeldern versehen werden. Im Saunabereich sollte dieser jedoch an der Wand montiert werden, da aufgrund von Wasserdampf die Gefahr von Täuschungsalarmen vergleichsweise hoch ist.
Rauchmelder im Haus anbringen
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ihre Räume in dem Haus oder in der Wohnung sind besonders groß, erstrecken sich über mehrere Etagen oder haben viele Schrägen? Dann ist es wichtig, folgende Anweisungen zu befolgen:
Wenn Sie Rauchmelder anbringen, müssen Sie je nach Raumart, -größe und -beschaffenheit verschiedene Kriterien gemäß dem gesetzlichen Schutzziel beachten. Beispielsweise müssen ab einer bestimmten Zimmergröße weitere Rauchmelder installiert werden. Ein einzelnes Gerät sichert maximal Räume bis zu 60 Quadratmetern ab (siehe auch technische Daten des Rauchmelders). Zwei Melder sind bei bis zu 120 Quadratmetern, drei Melder bei bis zu 180 Quadratmetern, usw. nötig, die in der Regel in der Mitte des Raumes montiert werden müssen.
Wenn der Raum durch hohe Teilwände oder Möblierung unterteilt ist und dadurch die Rauchausbreitung zum Rauchwarnmelder behindert werden kann, müssen mehrere Rauchwarnmelder installiert werden.
Auch, wenn die Raumdecke durch Unterzüge mit einer Höhe von mehr als 20 Zentimetern unterteilt und die Fläche eines Deckenfeldes größer als 36 Quadratmeter ist, müssen zusätzliche Geräte installiert werden.
In L-förmigen Räumen bis zu 60 Quadratmetern, oft sind Flure in dieser Art konzipiert, können die Systeme in der Mitte der Gehrungslinie (Kreuzungs-, Einmündungs- oder Eckbereich) an der Decke montiert werden.
Rauchmelder müssen nicht zwingend mittels Dübel und Schraube befestigt sein. Jedoch ist bei der Montage zum Beispiel mit Klebepads oder sogenannten magnetischen Klebepads darauf zu achten, dass das eingesetzte Klebepad in der Montageanleitung des Rauchmelders ausdrücklich erlaubt wird. Die Handhabung der Klebepads ist einfach: Die eine Seite wird an an die Decke geklebt, die zweite Seite an die Rückseite des Melders, so kann der Melder an die Decke gebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Klebestelle glatt, staub- und fettfrei ist. Im Zweifel ist eine Montage mit Schraube/Dübel zu benutzen. Sollte an der Stelle, an der der Melder angebracht werden soll, Raufasertapete vorhanden sein, so wird generell von der Verwendung von Magnet- oder Klebepads abgeraten.
In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspitze sogenannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern. Daher sollten bei der Installation von Rauchmeldern an Dachschrägen einige Besonderheiten berücksichtigt werden.
Rauchmelder bei Dachschrägen anbringen
Rauchmelder
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