In Thüringen sind seit dem 29.02.2008 für Neu- und Umbauten mindestens ein Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vorgeschrieben. Für Bestandsbauten gilt nach ThürBo § 48 eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018. Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung ist ebenfalls der Eigentümer verantwortlich.
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Thüringen und wichtige Links hier im Überblick:
Die Rauchmelderpflicht in Thüringen gilt für folgende Wohnungen und Häuser:
In welchen Räumen müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss die Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
Relevante Links
Hier finden Sie die Landesbauordnung (ThürBO).