Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut Bauordnung in Thüringen und wichtige Links hier im Überblick:
Die Rauchmelderpflicht in Thüringen gilt für folgende Wohnungen und Häuser:
In welchen Räumen müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss die Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links