In Bremen müssen seit dem 01.01.2016 alle Wohnungen und Eigenheime in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen in Wohnung oder Eigenheim dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut Bremer Bauordnung und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bremen?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links