Rauchmelder können bei einem Wohnungsbrand echte Lebensretter sein – aber nur, wenn sie auch einwandfrei funktionieren. Dafür ist es unerlässlich, die Geräte ordnungsgemäß zu installieren und regelmäßig zu warten. Rauchmelder können durch eine Fachfirma installiert und regelmäßig gewartet werden oder Eigentümer können die Rauchmelder-Installation und Wartung selbst vornehmen.
Rauchmelder sind grundsätzlich in den Räumen anzubringen, in denen Menschen schlafen. Welche das konkret sind, regeln die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Sie sehen etwa vor, dass mindestens in den folgenden Wohnräumen Rauchmelder installiert sein müssen:
Sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Vermieter ist es sinnvoll, sich nicht auf die Mindestausstattung zu verlassen. So haben etwa Vermieter keinen Einfluss darauf, ob die Mieter ein Arbeitszimmer tatsächlich als solches nutzen oder als Kinder- oder Schlafzimmer – in diesem Fall müssen dann Rauchmelder angebracht sein.
Auch Hausbesitzer sollten Rauchwarnmelder in jedem Raum anbringen und nicht nur in den gesetzlich vorgeschriebenen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Schlafzimmer nicht im Erdgeschoss des Hauses befinden. Brennt es zum Beispiel im unteren Teil des Hauses, können die Fluchtwege bereits so stark verraucht sein, dass eine Selbstrettung nicht mehr möglich ist. Rauchmelder warnen Bewohner frühzeitig und verschaffen so wertvolle Zeit, das brennende Gebäude zu verlassen.
Am besten sollte also jedes Zimmer mit einem eigenen Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für die Küche gibt es spezielle Wärmemelder. Wo nun aber müssen die Rauchmelder konkret installiert werden? Für die Montage gilt Folgendes:
Auswahl des Montageortes
Wo den Rauchmelder im Raum anbringen?
Wenn Sie ein Haus besitzen, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, in der Immobilie Rauchmelder zu installieren – und zwar ganz gleich, ob Sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Wo aber müssen Sie die Rauchmelder anbringen im eigenen Haus? Auch hier gelten wieder die Vorgaben der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Gehen wir einmal davon aus, Sie besitzen ein klassisches Einfamilienhaus, dann gehören Rauchwarnmelder an folgende Orte:
Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung ist es sinnvoll, weitere Rauchmelder etwa im Hobbyraum sowie in der Küche anzubringen, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Für die Küche gibt es spezielle Wärmemelder, die dabei helfen, Küchenbrände rechtzeitig zu erkennen. Da Wärmemelder allerdings später reagieren, sind sie kein Ersatz für ordnungsgemäß installierte Rauchmelder – mindestens in Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern.
Rauchmelder anbringen im Haus
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Sind Sie Besitzer einer Wohnung, sind Sie ebenso wie als Hausbesitzer in der Rauchmelderpflicht: Sie müssen als Eigentümer Rauchwarnmelder installieren – und zwar egal, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder sie vermieten. Damit schlafende Bewohner unmittelbar nach Ausbruch eines Brandes vor der Gefahr gewarnt werden können, sind die Rauchmelder ordnungsgemäß anzubringen und regelmäßig zu warten.
Vermieten Sie die Wohnung, sind Sie in der Wartungspflicht: Spätestens 10 Jahre nach der erstmaligen Inbetriebnahme sollten die Rauchmelder ausgetauscht werden, um Fehlalarme zu vermeiden. Zudem sollten Sie die Geräte und Batterien regelmäßig überprüfen – mindestens einmal im Jahr.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer legen folgende Mindestausstattung mit Rauchwarnmeldern fest:
Rauchmelder anbringen in der Wohnung
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Rauchwarnmelder können nur zuverlässig vor Brandrauch warnen, wenn ihre Funktionsbereitschaft 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr sichergestellt ist. Um das zu gewährleisten, müssen die Geräte regelmäßig geprüft und falls nötig gewartet oder ersetzt werden.
Das sollten Sie bei der Prüfung, Pflege und Wartung des Rauchmelders beachten:
Rauchmelder-Wartungsprotokoll zur privaten Nutzung
Nutzen Sie privat das kostenlose Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ und dokumentieren Sie die jährliche Wartung Ihrer Rauchmelder. Sie können das PDF ausdrucken oder digital speichern und ausfüllen.
Neben einer ordnungsgemäßen Installation und regelmäßigen Wartung Ihrer Rauchmelder ist es wichtig, Familienmitglieder für den Umgang damit zu sensibilisieren. Besonders Kindern sollten Sie zeigen, wie Rauchwarnmelder funktionieren, warum sie so wichtig sind und wie der Alarm klingt. So können Sie verhindern, dass Kinder im Ernstfall falsch reagieren – und sich zum Beispiel verstecken, wenn der Alarmton ertönt. Zeigen Sie Kindern im Haus auch, wie sie sich verhalten sollen, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt.
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