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Rauchmelder-Installation & Wartung | Rauchmelder retten Leben

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Installation & Wartung

Rauchmelder-Installation & Rauchmelder-Wartung

Rauchmelder können bei einem Wohnungsbrand echte Lebensretter sein – aber nur, wenn sie auch einwandfrei funktionieren. Dafür ist es unerlässlich, die Geräte ordnungsgemäß zu installieren und regelmäßig zu warten. Rauchmelder können durch eine Fachfirma installiert und regelmäßig gewartet werden oder Eigentümer können die Rauchmelder-Installation und Wartung selbst vornehmen.

Wo den Rauchmelder im Raum anbringen?

Ausnahme

In Berlin und Brandenburg sehen die Landesbauordnungen eine Erweiterung der Rauchmelderpflicht vor. Hier müssen nicht nur in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren Rauchmelder angebracht werden, sondern auch im Wohnzimmer. Wer in Baden-Württemberg oder Sachsen sein Wohnzimmer als Schlafraum nutzt, sollte dort ebenfalls einen Rauchmelder installieren bzw. die Installation vom Vermieter einfordern.

Rauchmelder sind grundsätzlich in den Räumen anzubringen, in denen Menschen schlafen. Welche das konkret sind, regeln die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Sie sehen etwa vor, dass mindestens in den folgenden Wohnräumen Rauchmelder installiert sein müssen:

  • Schlafzimmer (auch Gästezimmer)
  • Kinderzimmer
  • Flure und Räume, die als Rettungswege zum Wohnungsausgang dienen

Sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Vermieter ist es sinnvoll, sich nicht auf die Mindestausstattung zu verlassen. So haben etwa Vermieter keinen Einfluss darauf, ob die Mieter ein Arbeitszimmer tatsächlich als solches nutzen oder als Kinder- oder Schlafzimmer – in diesem Fall müssen dann Rauchmelder angebracht sein.

Auch Hausbesitzer sollten Rauchwarnmelder in jedem Raum anbringen und nicht nur in den gesetzlich vorgeschriebenen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Schlafzimmer nicht im Erdgeschoss des Hauses befinden. Brennt es zum Beispiel im unteren Teil des Hauses, können die Fluchtwege bereits so stark verraucht sein, dass eine Selbstrettung nicht mehr möglich ist. Rauchmelder warnen Bewohner frühzeitig und verschaffen so wertvolle Zeit, das brennende Gebäude zu verlassen.

Am besten sollte also jedes Zimmer mit einem eigenen Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für die Küche gibt es spezielle Wärmemelder. Wo nun aber müssen die Rauchmelder konkret installiert werden? Für die Montage gilt Folgendes:

  • Installation immer an der Decke
  • Gerät vorzugsweise in der Raummitte anbringen
  • mindestens 50 cm Abstand (seitlich und nach unten) von Wänden, einem Unterzug und von Möbeln, die das Eindringen von Brandrauch in das Gerät behindern
Rauchentwicklung bei einem Brand

Rauchentwicklung bei einem Brand

Auswahl des Montageortes

Hinweis

Die Schutzfunktion eines Rauchwarnmelders ist umso größer, je eher er den Rauch eines gerade entstehenden Brandes feststellt. Die richtige Position des Gerätes spielt hier eine wesentliche Rolle.

Wo im Raum einen Rauchmelder anbringen?

Wo im Raum einen Rauchmelder anbringen?

Wo den Rauchmelder im Raum anbringen?

Anmerkung

Durch die dynamische Ausbreitung des Rauchs kann es vorkommen, dass in der Nähe der Wände und nahe an Lampen und anderen „Gegenständen“ an der Decke die Rauchschicht zunächst etwas dünner ist. Das trifft natürlich nur in der ersten Phase des Brandes zu – aber es geht ja darum, den Rauch „so schnell wie möglich“ festzustellen. Es sollte also ein Abstand zu diesen Bereichen eingehalten werden. Empfohlen sind mindestens 50 cm – ein größerer Abstand ist besser.

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Rauchmelder anbringen

Wie Rauchmelder anbringen? Laut Bedienungsanleitung, immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch nach oben steigt und bestenfalls in der Mitte des Raums.

Rauchmelder anbringen im eigenen Haus

Wenn Sie ein Haus besitzen, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, in der Immobilie Rauchmelder zu installieren – und zwar ganz gleich, ob Sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Wo aber müssen Sie die Rauchmelder anbringen im eigenen Haus? Auch hier gelten wieder die Vorgaben der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

In welchen Räumen muss ich Rauchmelder anbringen?

Gehen wir einmal davon aus, Sie besitzen ein klassisches Einfamilienhaus, dann gehören Rauchwarnmelder an folgende Orte:

  • Erdgeschoss: Gästezimmer, Flure, Wohnzimmer (verpflichtend in Berlin und Brandenburg, für alle anderen Bundesländer empfohlen)
  • Obergeschoss: Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flure, ggf. Ankleidezimmer (nicht verpflichtend, aber empfohlen)
  • Keller: Flur sowie höchste Stelle des Treppenaufgangs, Hobbyraum (in Berlin und Brandenburg verpflichtend)

Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung ist es sinnvoll, weitere Rauchmelder etwa im Hobbyraum sowie in der Küche anzubringen, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Für die Küche gibt es spezielle Wärmemelder, die dabei helfen, Küchenbrände rechtzeitig zu erkennen. Da Wärmemelder allerdings später reagieren, sind sie kein Ersatz für ordnungsgemäß installierte Rauchmelder – mindestens in Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern.

Tipp

Als Immobilienbesitzer sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, Ihre Rauchmelder zu vernetzen – allerdings ist es ratsam, wenigstens die Rauchwarnmelder in den Fluren der drei Geschosse miteinander zu verbinden. So werden Sie im Falle eines Brandes frühzeitig vor Rauch in den Fluchtwegen gewarnt.

Rauchmelder-Installation im Einfamilienhaus

Rauchmelder-Installation im Einfamilienhaus

Rauchmelder anbringen im Haus

Rauchmelder

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ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur

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Die Anzahl an Rauchmeldern in einem Haus richtet sich nicht nur nach der Art der Zimmer, denn wie bereits gelernt, sind einige Räume verpflichtend und andere nur optional mit Rauchmeldern auszustatten.

Rauchmelder anbringen in der eigenen Wohnung

Sind Sie Besitzer einer Wohnung, sind Sie ebenso wie als Hausbesitzer in der Rauchmelderpflicht: Sie müssen als Eigentümer Rauchwarnmelder installieren – und zwar egal, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder sie vermieten. Damit schlafende Bewohner unmittelbar nach Ausbruch eines Brandes vor der Gefahr gewarnt werden können, sind die Rauchmelder ordnungsgemäß anzubringen und regelmäßig zu warten.

Vermieten Sie die Wohnung, sind Sie in der Wartungspflicht: Spätestens 10 Jahre nach der erstmaligen Inbetriebnahme sollten die Rauchmelder ausgetauscht werden, um Fehlalarme zu vermeiden. Zudem sollten Sie die Geräte und Batterien regelmäßig überprüfen – mindestens einmal im Jahr.

In welchen Wohnräumen sind Rauchwarnmelder verpflichtend?

Die Landesbauordnungen der Bundesländer legen folgende Mindestausstattung mit Rauchwarnmeldern fest:

  • Installation von Rauchwarnmeldern mindestens in Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern (mittig an der Decke) sowie in Durchgangsräumen (Fluchtwege)
  • Zusätzlich in Berlin und Brandenburg: Rauchmelder im Wohnzimmer
  • In Baden-Württemberg und Sachsen gehört ein Rauchwarnmelder ebenfalls ins Wohnzimmer, wenn dieses als Schlafraum genutzt wird
Rauchmelder-Installation in einer großen Wohnung

Rauchmelder-Installation in einer großen Wohnung

Rauchmelder anbringen in der Wohnung

Rauchmelder

Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur

Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume

Ausgang/Fluchtweg

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Rauchmelder anbringen in Wohnungen

Rauchmelder sind in der eignen Wohnung Pflicht. Ausgestattet werden müssen in den meisten Bundesländern Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure.

Rauchmelder-Wartung leicht gemacht

Rauchwarnmelder können nur zuverlässig vor Brandrauch warnen, wenn ihre Funktionsbereitschaft 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr sichergestellt ist. Um das zu gewährleisten, müssen die Geräte regelmäßig geprüft und falls nötig gewartet oder ersetzt werden.

Das sollten Sie bei der Prüfung, Pflege und Wartung des Rauchmelders beachten:

  1. Lesen Sie Betriebsanleitung des Rauchwarnmelders sorgfältig.
  2. Testen Sie den Rauchmelder über die Prüftaste.
  3. Hören Sie den Prüfton, gilt der Rauchmelder als geprüft.
  4. Sollten Sie keinen Prüfton hören, tauschen Sie den Rauchmelder aus oder kontaktieren Sie die Hausverwaltung bzw. Ihren
    Vermieter und lassen Sie den Rauchwarnmelder austauschen.
  5. Tauschen Sie gegebenenfalls die Batterie aus (nur bei Rauchmeldern mit einer nicht fest eingebauten Batterie).
  6. Entfernen Sie bei Bedarf Staub, Flusen und anderen Verunreinigungen.
  7. Prüfen Sie erneut, in welchen Räumen der Rauchmelder installiert wurde. Die richtige Platzierung des Rauchmelders ist entscheidend, damit das Gerät Sie rechtzeitig warnen kann.
  8. Tauschen Sie alte Rauchmelder nach 10 Jahren aus.
  9. Installieren Sie am besten Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen “Q” mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie.
  10. Dokumentieren Sie die Wartung oder verwenden Sie gegebenenfalls ein Wartungsprotokoll.
  11. Alternativ können Sie als Vermieter oder Eigentümer eine Fachfirma mit der Installation und Wartung der Rauchmelder beauftragen.

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Rauchmelder-Wartung in fünf Schritten

Drücken Sie zunächst die Prüftaste am Rauchmelder. Sollten Sie keinen Signalton hören, ist die Funktion gestört. Säubern Sie den Rauchmelder zudem und prüfen Sie die Umgebung und die Mindestausstattung der Wohnung oder des Einfamilienhauses.

Rauchmelder-Wartungsprotokoll zur privaten Nutzung

Rauchmelderwartung selber machen

Nutzen Sie privat das kostenlose Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ und dokumentieren Sie die jährliche Wartung Ihrer Rauchmelder. Sie können das PDF ausdrucken oder digital speichern und ausfüllen.

Rauchmelder-Alarmtöne zum Anhören

Neben einer ordnungsgemäßen Installation und regelmäßigen Wartung Ihrer Rauchmelder ist es wichtig, Familienmitglieder für den Umgang damit zu sensibilisieren. Besonders Kindern sollten Sie zeigen, wie Rauchwarnmelder funktionieren, warum sie so wichtig sind und wie der Alarm klingt. So können Sie verhindern, dass Kinder im Ernstfall falsch reagieren – und sich zum Beispiel verstecken, wenn der Alarmton ertönt. Zeigen Sie Kindern im Haus auch, wie sie sich verhalten sollen, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt.

Übrigens

Die europäische Produktnorm DIN EN 14604 definiert neben anderen Anforderungen an Rauchmelder auch die vorgegebene Lautstärke: In Deutschland muss der Alarm eines Rauchwarnmelders in einer Entfernung von 3 Metern mindestens 85 dB(A) erreichen – das ist ungefähr so viel wie die Lautstärke einer Hauptverkehrsstraße.

Rauchmelder-Töne zum Anhören

Rauchmelder-Alarmtöne | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder Alarmtöne

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 definiert Anforderungen an Rauchwarnmelder wie gültige Prüfverfahren und zu erfüllende Leistungskriterien. Ein wesentliches Kriterium ist: die Lautstärke des Alarms mindestens 85 Dezibel sein.

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