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Rauchmelder anbringen im eigenen Haus | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder anbringen im eigenen Haus

17.07.2023

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Durch Rauchmelder konnten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod durch Feuer gerettet werden. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020 der Initiative „Rauchmelder retten Leben.“ Dennoch sind noch immer nicht alle Häuser und Wohnungen wirklich sicher mit Rauchmeldern ausgestattet. Trotz gesetzlicher Pflicht.

Eigentümer sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, im Haus oder in der Wohnung Rauchmelder zu installieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Haus beziehungsweise eine Wohnung selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht unterscheidet sich im Detail in den Bundesländern nur geringfügig. Grundsätzlich sind in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur, der bei Brandgefahr als Rettungsweg dient, Rauchmelder verpflichtend anzubringen. Berlin und Brandenburg gehen sogar noch weiter.

Mehr zur Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Deutschland | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelderpflicht Hauseigentümer

Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend, in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen auch in gewerblichen Einrichtungen. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln die Rauchmelder-Installation und -Wartung.

Ob der Mieter oder Vermieter jedoch verpflichtet ist, Rauchmelder betriebsbereit zu halten, ist in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Dem Verantwortlichen steht es hierbei frei, die Rauchmelder selbst oder über einen externen Dienstleister zu installieren. Vermieter, die sich von der Verantwortung zur Wartung der Melder in ihrem Bundesland befreit fühlen, seien gewarnt: Die mietrechtliche Pflicht zur Instandhaltung installierter Geräte steht über anderslautenden Regelungen zur Wartung von Rauchmeldern in einzelnen Landesbauordnungen.

Bei der Installation von Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung sind unabhängig davon bestimmte Kriterien zu beachten. In diesem Artikel geben wir Ihnen ein Installationsbeispiel für ein Einfamilienhaus.

Wo und wie viele Rauchmelder müssen in einem Einfamilienhaus installieren werden?

Die Anzahl an Rauchmeldern in einem Haus richtet sich nicht nur nach der Art der Zimmer, denn wie bereits gelernt, sind einige Räume verpflichtend und andere nur optional mit Rauchmeldern auszustatten. Auch die Beschaffenheit der einzelnen Räume oder die Anzahl an Etagen in einem Haus spielen bei der Frage „Wie viele Rauchmelder sind für die Sicherheit in dem Haus essenziell?“ eine Rolle.

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Wo Rauchmelder anbringen | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder anbringen

Wie Rauchmelder anbringen? Laut Bedienungsanleitung, immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch nach oben steigt und bestenfalls in der Mitte des Raums.

Rauchmelder im Erdgeschoss

Im Erdgeschoss muss sichergestellt werden, dass der Weg ins Freie (Rettungsweg) aus den Schlaf- und Aufenthaltsräumen mit Rauchmelder ausgestattet wird. Wenn der Rettungsweg durch Rauch versperrt ist, ist der Fluchtweg abgeschnitten. Der Rauchmelder in der Küche ist optional, erhöht jedoch die Sicherheit der Bewohner. Speziell für die Küche eignen sich Wärmemelder, die keinen Alarm beim Kochen, Braten oder ähnlichen typischen Küchenaktivitäten auslösen. Auch ein Herdalarm lässt sich installieren, der bei Brandgefahr den Herd automatisch abschaltet.

Rauchmelder-Installation Erdgeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder-Installation Erdgeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder

Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur

Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume

Ausgang/Fluchtweg

Mehr zum Thema Rauchmelder in der Küche

Rauchmelder in der offenen Küche | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder in der offenen Küche

In der offenen Küche sind Rauchmelder vorgeschrieben, wenn (1) die Küche ein Fluchtweg ist oder (2) Rauchmelder sind, wie in Berlin und Brandenburg, im angrenzenden Wohnzimmer vorgeschrieben.

Rauchmelder im Obergeschoss

In diesem Bereich im Haus müssen Rauchmelder im Kinderzimmer (in diesem Beispiel sind es zwei), im Schlafzimmer und Flur montiert werden. Ein weiterer Rauchmelder im Ankleidezimmer würde die Sicherheit erhöhen – vor allem, wenn dort elektrische Geräte, wie beispielsweise ein Bügeleisen, häufig genutzt werden werden.

Rauchmelder-Installation im Obergeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder-Installation im Obergeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder-Installation im Obergeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder

Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur

Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume

Ausgang/Fluchtweg

Rauchmelder im Kellergeschoss

Der Keller ist nur auszustatten, wenn sich von dort der Ausgang (Rettungsweg) befindet, oder sich weitere Aufenthalts- bzw. Schlafräume dort befinden. Ein Melder im Flur erhöht jedoch die Sicherheit durch die frühzeitige Erkennung von Kellerbränden. In Berlin und Brandenburg muss zudem ein etwaiger Hobbyraum mit einem Rauchmelder ausgestattet werden.

Rauchmelder-Installation im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder-Installation im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder-Installation im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses

Rauchmelder

Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur

Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume

Ausgang/Fluchtweg

Wie müssen Rauchmelder im Haus installiert werden?

Bei der Installation und Instandhaltung von Rauchmeldern müssen ein paar (überlebens-)wichtige Kriterien – abhängig von Zimmer und Raumbeschaffenheit – beachtet werden. Diese werden im Folgenden zusammengefasst.

Allgemein ist die Installation von Rauchmeldern recht unkompliziert: Der Rauchmelder-Sockel wird oben an der Decke in der Regel mit Schrauben angebracht, im Anschluss der Rauchmelder in die Halterung eingedreht. Wenn Sie sich hierbei an die passende Bedienungsanleitung halten, sind Sie allemal auf der sicheren Seite – die in diesem Fall überlebenswichtig sein kann.
Die wichtigste Regel bei der Anbringung von Rauchmeldern ist, dass das Gerät möglichst in der Zimmermitte an der Decke montiert werden muss. Der Grund ist physikalischer Natur: Brandrauch steigt immer nach oben und verteilt sich an der Zimmerdecke. Damit unabhängig davon, in welcher Zimmerecke es brennt, Rauchmelder gleich schnell vom Rauch erreicht werden und anschlagen, ist die Zimmermitte die richtige Platzierung.

Ihre Räume in dem Haus oder in der Wohnung sind besonders groß, erstrecken sich über mehrere Etagen oder haben viele Schrägen? Dann ist es wichtig, folgende Anweisungen zu befolgen:

  • Bei Dachschrägen sollte der Rauchmelder mit einem Abstand von einem halben bis zu einem Meter zur Dachspitze montiert werden.
  • Bei großen Räumen (ca. ab 60 Quadratmeter), die durch Stellwände, Möbel oder Erker unterbrochen sind, sollte ein Rauchmelder für jeden Teilbereich des Raumes installiert werden.
  • Offene Räume, die sich über mehrere Etagen öffnen, sollten über mindestens einen Rauchmelder auf der oberen und unteren Ebene verfügen.
  • Rauchmelder sollten zudem nie in der Nähe von Luftschächten oder in einer Ecke, in der starke Zugluft herrscht, angebracht werden.
  • Auch dürfen Rauchmelder keinesfalls überstrichen werden, da andernfalls nicht mehr genügend Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangen könnte und das Gerät bei Feuer so nicht mehr sicher funktioniert.

Eine Vernetzung der Rauchmelder ist keine Pflicht. Bei mehreren Stockwerken ist es jedoch deutlich sicherer, Rauchmelder in den Fluren der jeweiligen Etagen miteinander zu koppeln. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Bewohner auf sämtlichen Geschossen rechtzeitig bei Brandgefahr alarmiert werden.

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Rauchmelder anbringen

Wie Rauchmelder anbringen? Laut Bedienungsanleitung, immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch nach oben steigt und bestenfalls in der Mitte des Raums.

Rauchmelder regelmäßig prüfen

Ist der Rauchmelder erstmal montiert, muss er in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Jahr, auf Funktionalität getestet werden. Dieser Test ist in der Regel kinderleicht: Jeder Rauchmelder verfügt über einen Testknopf, der gedrückt werden muss, bis ein Alarm ertönt. Mit dem Loslassen verstummt auch das Signal. Ertönt der Alarm nicht, müssen das Gerät oder die Batterien ausgetauscht werden.

Bei Funkrauchmeldern beachten

Wenn sämtliche Rauchmelder in einer Wohnung oder in einem Haus per Funk vernetzt sind, sollten bei dem Test alle Geräte den Alarm auslösen – andernfalls müssen auch hier nicht funktionsfähige Rauchmelder identifiziert und ausgetauscht oder mit neuen Batterien versehen werden.

Mehr zum Thema Rauchmelder prüfen und pflegen

Rauchmelder im Test | Rauchmelder Stiftung Warentest | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder-Wartung in fünf Schritten

Drücken Sie zunächst die Prüftaste am Rauchmelder. Sollten Sie keinen Signalton hören, ist die Funktion gestört. Säubern Sie den Rauchmelder zudem und prüfen Sie die Umgebung und die Mindestausstattung der Wohnung oder des Einfamilienhauses.

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