Durch Rauchmelder konnten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod durch Feuer gerettet werden. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020 der Initiative „Rauchmelder retten Leben.“ Dennoch sind noch immer nicht alle Häuser und Wohnungen wirklich sicher mit Rauchmeldern ausgestattet. Trotz gesetzlicher Pflicht.
Eigentümer sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, im Haus oder in der Wohnung Rauchmelder zu installieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Haus beziehungsweise eine Wohnung selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht unterscheidet sich im Detail in den Bundesländern nur geringfügig. Grundsätzlich sind in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur, der bei Brandgefahr als Rettungsweg dient, Rauchmelder verpflichtend anzubringen. Berlin und Brandenburg gehen sogar noch weiter.
Ob der Mieter oder Vermieter jedoch verpflichtet ist, Rauchmelder betriebsbereit zu halten, ist in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Dem Verantwortlichen steht es hierbei frei, die Rauchmelder selbst oder über einen externen Dienstleister zu installieren. Vermieter, die sich von der Verantwortung zur Wartung der Melder in ihrem Bundesland befreit fühlen, seien gewarnt: Die mietrechtliche Pflicht zur Instandhaltung installierter Geräte steht über anderslautenden Regelungen zur Wartung von Rauchmeldern in einzelnen Landesbauordnungen.
Bei der Installation von Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung sind unabhängig davon bestimmte Kriterien zu beachten. In diesem Artikel geben wir Ihnen ein Installationsbeispiel für ein Einfamilienhaus.
Die Anzahl an Rauchmeldern in einem Haus richtet sich nicht nur nach der Art der Zimmer, denn wie bereits gelernt, sind einige Räume verpflichtend und andere nur optional mit Rauchmeldern auszustatten. Auch die Beschaffenheit der einzelnen Räume oder die Anzahl an Etagen in einem Haus spielen bei der Frage „Wie viele Rauchmelder sind für die Sicherheit in dem Haus essenziell?“ eine Rolle.
Im Erdgeschoss muss sichergestellt werden, dass der Weg ins Freie (Rettungsweg) aus den Schlaf- und Aufenthaltsräumen mit Rauchmelder ausgestattet wird. Wenn der Rettungsweg durch Rauch versperrt ist, ist der Fluchtweg abgeschnitten. Der Rauchmelder in der Küche ist optional, erhöht jedoch die Sicherheit der Bewohner. Speziell für die Küche eignen sich Wärmemelder, die keinen Alarm beim Kochen, Braten oder ähnlichen typischen Küchenaktivitäten auslösen. Auch ein Herdalarm lässt sich installieren, der bei Brandgefahr den Herd automatisch abschaltet.
Rauchmelder-Installation Erdgeschoss eines Einfamilienhauses
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
In diesem Bereich im Haus müssen Rauchmelder im Kinderzimmer (in diesem Beispiel sind es zwei), im Schlafzimmer und Flur montiert werden. Ein weiterer Rauchmelder im Ankleidezimmer würde die Sicherheit erhöhen – vor allem, wenn dort elektrische Geräte, wie beispielsweise ein Bügeleisen, häufig genutzt werden werden.
Rauchmelder-Installation im Obergeschoss eines Einfamilienhauses
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Der Keller ist nur auszustatten, wenn sich von dort der Ausgang (Rettungsweg) befindet, oder sich weitere Aufenthalts- bzw. Schlafräume dort befinden. Ein Melder im Flur erhöht jedoch die Sicherheit durch die frühzeitige Erkennung von Kellerbränden. In Berlin und Brandenburg muss zudem ein etwaiger Hobbyraum mit einem Rauchmelder ausgestattet werden.
Rauchmelder-Installation im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Bei der Installation und Instandhaltung von Rauchmeldern müssen ein paar (überlebens-)wichtige Kriterien – abhängig von Zimmer und Raumbeschaffenheit – beachtet werden. Diese werden im Folgenden zusammengefasst.
Allgemein ist die Installation von Rauchmeldern recht unkompliziert: Der Rauchmelder-Sockel wird oben an der Decke in der Regel mit Schrauben angebracht, im Anschluss der Rauchmelder in die Halterung eingedreht. Wenn Sie sich hierbei an die passende Bedienungsanleitung halten, sind Sie allemal auf der sicheren Seite – die in diesem Fall überlebenswichtig sein kann.
Die wichtigste Regel bei der Anbringung von Rauchmeldern ist, dass das Gerät möglichst in der Zimmermitte an der Decke montiert werden muss. Der Grund ist physikalischer Natur: Brandrauch steigt immer nach oben und verteilt sich an der Zimmerdecke. Damit unabhängig davon, in welcher Zimmerecke es brennt, Rauchmelder gleich schnell vom Rauch erreicht werden und anschlagen, ist die Zimmermitte die richtige Platzierung.
Ihre Räume in dem Haus oder in der Wohnung sind besonders groß, erstrecken sich über mehrere Etagen oder haben viele Schrägen? Dann ist es wichtig, folgende Anweisungen zu befolgen:
Eine Vernetzung der Rauchmelder ist keine Pflicht. Bei mehreren Stockwerken ist es jedoch deutlich sicherer, Rauchmelder in den Fluren der jeweiligen Etagen miteinander zu koppeln. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Bewohner auf sämtlichen Geschossen rechtzeitig bei Brandgefahr alarmiert werden.
Ist der Rauchmelder erstmal montiert, muss er in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Jahr, auf Funktionalität getestet werden. Dieser Test ist in der Regel kinderleicht: Jeder Rauchmelder verfügt über einen Testknopf, der gedrückt werden muss, bis ein Alarm ertönt. Mit dem Loslassen verstummt auch das Signal. Ertönt der Alarm nicht, müssen das Gerät oder die Batterien ausgetauscht werden.
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