Zwar besteht in Deutschland eine beinahe bundesweite Rauchmelderpflicht, jedoch nur für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die auch als Rettungsweg dienen. Nur in Berlin und Brandenburg sind zusätzlich alle Aufenthaltsräume und damit auch Wohnzimmer mit einer offenen Küche mit Rauchmeldern auszustatten. Doch es gibt gute Gründe, die auch ohne Gesetz für ein passendes Alarmsystem bei Feuer in der Küche sprechen. Passend insofern, dass es für die Küche spezielle Melder gibt, die keine Fehlalarme bei Rauch oder Kochdampf auslösen.
Die Ursachenstatistik des Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) macht deutlich, dass 39 % der Brände in der Küche entstehen. 50 % der Küchenbrände sind wiederum Herdbrände und der Brand entstand, weil das Kochfeld unbeabsichtigt eingeschaltet oder der Herd allein gelassen wurde. Zum Problem werden dann nicht nur das allein gelassene Essen selbst, sondern auch brennbare Gegenstände, die sich auf oder zu dicht am Kochfeld befinden.
Ein Aufklärungsvideo des IFS verdeutlicht, wie schnell ein Brand in der Küche entstehen kann und was die Ursachen für einen Küchenbrand sein können.
In zwei Fällen sind laut Landesbauordnung anhand der Norm Rauchmelder in Küchen verpflichtend: Wenn die Küche gleichzeitig ein Fluchtweg ist, z.B. bei einer Küche im Durchgangsflur, wie man es häufig in Altbauten bei Wohngemeinschaften findet. Und wenn (wie in Berlin und Brandenburg) im Wohnzimmer Rauchmelder installiert werden müssen und die offene Küche mit dem Wohnzimmer verbunden ist.
Die Montage der Rauchmelder erfolgt auch hier im Idealfall an der Decke. Wenn wie in der Küche häufige Täuschungsalarme zu befürchten sind, kann ein Rauchmelder alternativ auch an der Wand montiert werden, idealerweise ein Rauchmelder mit Stummschaltung.
Rauchmelder-Installation in der offenen Küche
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Um den Störfaktor von Falschalarmen in offenen Küchen oder Küchen im Flur, die noch in einigen Altbauwohnungen zu finden sind, zu limitieren, eignen sich Rauchmelder mit Stummschaltung. Ertönt der Alarm beim Kochen durch den Wasserdampf, kann der Melder per Knopfdruck temporär stumm geschaltet werden. Keine Angst: Der Rauchmelder ist weiterhin aktiv und warnt im Notfall vor Feuer oder Rauch. Sollte sich beispielsweise innerhalb der Stummschaltzeit die Rauchkonzentration verdreifachen, wird das Alarmsignal erneut ausgelöst. Dann kann der Rauchmelder auch nicht mehr stummgeschaltet werden, so dass der Alarm so lange bestehen bleibt, bis sich kein Rauch oder Dampf mehr in der Messkammer des Geräts befindet.
Jedoch ist in keiner Landesbauordnung die Installation von Rauchmeldern in der Küche vorgeschrieben. Warum? Das Problem bei herkömmlichen Rauchmeldern in Küchen ist, dass beim Kochen für gewöhnlich heißer Dampf und Rauch entsteht, die wiederum Falschalarme auslösen können. Diese sind nicht nur laut, sondern auch unangenehm – nämlich dann, wenn aufgrund des Falschalarms die Feuerwehr anrücken muss.
Zudem können Fettdämpfe zur Verschmutzung der Sensorik von Standard-Rauchmeldern führen. Dadurch kann die Funktion der Melder beeinträchtigt werden. Das liegt an dem technischen Aufbau dieser Melder: Durch Rauchpartikel wird das LED-Licht in der Rauchkammer des Melders abgelenkt, so dass der Lichtstrahl den Sensor trifft.. Ab einem bestimmten Schwellwert wird das typisch schrille Warngeräusch ausgelöst. Fettdämpfe können sich jedoch auf dem Lichtsensor ablagern und so die Messergebnisse verfälschen.