Da Rauchmelder von den Gefahren eines unbemerkten Brandausbruchs schützen, sind sie in allen Bundesländern Pflicht. Zumindest in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg gelten, ist die Installation von Rauchmeldern durch die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen von der Rauchmelderpflicht sind Bad und Küche – hier würde der in erhöhtem Maße auftretende Wasserdampf zu Täuschungsalarmen führen.
In Wohnzimmern und weiteren Aufenthaltsräumen sind Rauchmelder hingegen nur in wenigen Bundesländern verpflichtend. Warum in vielen Bundesländern kein Rauchmelder im Wohn- oder Arbeitszimmer installiert werden muss, ergibt sich nicht – denn erstens gibt es dort besonders viele elektrische Geräte, die Brandverursacher Nr. 1 sind, und schließlich kann der rechtzeitige Warnton eines Rauchmelders bei Ausbruch eines Feuers Leben retten. Noch immer sterben im Jahr rund 360 Menschen allein in Deutschland durch Wohnungsbrände.
Ob Rauchmelder in Aufenthaltsräumen wie im Wohnzimmer verpflichtend sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Da das Thema Brandschutz Ländersache ist, gelten – je nach Bundesland – unterschiedliche Regelungen, z. B. was die Wartung von Rauchmeldern angeht, aber eben auch, wo diese überhaupt installiert werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Installation eines Rauchmelders im Wohnzimmer nur in Berlin und in Brandenburg. Die Rauchmelderpflicht gilt in diesen Bundesländern für alle Aufenthaltsräume, außer für Küche und Bad. Rauchmelder müssen also sowohl im Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer als auch im Flur und im Arbeitszimmer installiert werden.
Wer in Berlin oder Brandenburg wohnt, ist als Eigentümer verpflichtet, in allen Aufenthaltsräumen, und damit auch in den Wohnzimmern, in seiner eigenen Wohnung bzw. in seiner Mietwohnung Rauchmelder anzubringen. Dabei ist es äußerst wichtig, das Gerät korrekt im Raum zu platzieren. Denn eine falsche Platzierung kann die Funktionsweise des Rauchmelders beeinträchtigen.
Grundsätzlich reicht ein Rauchwarnmelder nur für einen maximalen 60 qm großen Raum aus. Damit der Rauchmelder korrekt und zuverlässig seinen Dienst verrichten kann, sollten Sie ihn mittig an der Zimmerdecke installieren. Bei größeren Wohnzimmern ist Folgendes zu beachten:
Eine Rauchmelderpflicht für Mietwohnungen gilt grundsätzlich für alle Bundesländer, wenn auch mit gewissen Unterschieden und Einschränkungen. Generell ist es aber erst einmal unerheblich, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben: Laut Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist Ihr Vermieter bzw. der Eigentümer der Immobilie verpflichtet, ordnungsgemäß Rauchmelder in Ihrem Zuhause zu installieren. Dazu gehören mindestens Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg aus einem Aufenthaltsraum dienen.
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Ob Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen: Eine Rauchmelderpflicht besteht für Mietwohnungen in allen Bundesländern.
Auch wenn die Landesregierungen die Bedeutung eines ordnungsgemäßen Brandschutzes in Privathäusern und -wohnungen erkannt haben, gibt es dennoch wesentliche Unterschiede in den Zuständigkeiten. Während für die Installation und den Austausch der Rauchmelder nach 10 Jahren die Immobilieneigentümer bzw. Vermieter zuständig sind, wird die anschließende Wartung oftmals auf die Mieter ausgelagert.
Ob Vermieter oder Mieter für die Wartung der Rauchmelder in Wohnzimmer, Schlafzimmer & Co. zuständig sind, regeln die Landesbauordnungen. Als Mieter sind Sie sich in folgenden Bundesländern für die Instandhaltung und Pflege der Rauchmelder zuständig: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Wer nicht in der Lage ist, die Überprüfung selbst vorzunehmen – etwa aufgrund eines hohen Alters oder eines Handicaps – kann von seinem Vermieter Unterstützung verlangen.
ABER: Der Vermieter bleibt trotzdem laut mietrechtlicher Pflicht dafür zuständig, die installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten und damit die Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch die anderslautende Regelung in den oben genannten Landesbauordnungen!
Wer hingegen als Mieter in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt oder Thüringen wohnt, muss sich um die Wartung seiner Rauchmelder nicht selbst kümmern. Hier ist der Vermieter gemäß der Landesbauordnungen offiziell in der Pflicht.
Grundsätzlich muss per Gesetz nur in den Bundesländern Brandenburg und Berlin ein Rauchmelder auch im Wohnzimmer installiert sein. In allen anderen Bundesländern reicht der sogenannte Mindestschutz durch Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, aus.
Aber auch wenn die Rauchmelderpflicht nur in wenigen Bundesländern bislang auch Rauchmelder in Wohnzimmern vorschreibt, empfehlen wir allen Mietern und Vermietern auch hier einen zusätzlichen Brandschutz. Besonders im Wohn- und Arbeitszimmer gibt es viele elektrische Geräte und damit klassische Brandquellen. Nur indem Sie auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer einen Rauchmelder installieren, können Sie die Gefahr eines unbemerkten Brandausbruchs eindämmen – und so für die Sicherheit Ihrer Familie sorgen.
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