In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchmelderpflicht für Neu-, Um- und Bestandsbauten seit dem 31.12.2015. Rauchmelder sind in allen Schlafräumen und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege dienen, vorgeschrieben. Für die Installation und die Wartung sind die Eigentümer verantwortlich.
Weitere Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen-Anhalt und wichtige Links hier im Überblick:
Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
Relevante Links
Hier finden Sie die Landesbauordnung
Die seit dem 01.09.2013 in § 47 Abs.4 Landesbauordnung als Satz 3 eingefügte Vorschrift: „Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten.“ ist nicht ausführbar, weil es die dafür erforderlichen bauproduktenrechtlich zertifizierten Rauchmelder nicht gibt und solche mangels entsprechender Prüfvorschriften auch nicht in Verkehr gebracht werden dürften. Personen mit eingeschränkter Hörfähigkeit können sich über den einschlägigen Fachhandel mit speziellen Rauchmeldern und Zubehör versorgen. Die Kosten dafür muss gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.06.2014 Az. B3 KR 8-13R die zuständige Krankenkasse übernehmen.