In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 für Wohnungen und Eigenheime und dort für Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschrieben – sowie für alle Flure, die als Rettungswege für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Eigenheimen dienen.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift in Bayern, Details der bayrischen Bauordnung und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links
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