2020 hatte die Feuerwehr in Bayern rund 20.000 Brandeinsätze und rettete auf diesem Weg 1.055 Menschenleben.* Rauchwarnmelder retten nachweislich Leben. Die meisten Brandopfer sterben nämlich nicht in den Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung. Brandrauch breitet sich deutlich schneller und lautloser aus als Feuer und ist hochgiftig. Schon zwei bis drei tiefe Atemzüge können tödlich sein. Rauchmelder bieten hier Sicherheit und sind in Deutschland daher gesetzlich vorgeschrieben. In Bayern gilt für alle Eigentums- und Mietwohnungen sowie für Eigenheime die Rauchmelderpflicht. Verantwortlich für den Einbau sind die Eigentümer.
Seit dem 1. Januar 2018 sind in ganz Bayern Rauchwarnmelder offiziell verpflichtend. Für Neu- und Umbauten galt die Rauchmelderpflicht bereits seit 2013. Für Bestandsbauten gab es zunächst eine Übergangsfrist bis Ende 2017, in der die jeweiligen Wohnräume mit Rauchmeldern nachgerüstet werden konnten.
Heute sind alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer in Bayern per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Immobilien vorschriftsmäßig mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für welche Räume die Rauchmelderpflicht im eigenen Haus gilt und nach welchen Vorgaben Rauchmelder installiert werden müssen, erfahren Sie unter anderem in der Bayerischen Bauordnung.
Ob vermietete Wohnung oder selbstgenutzter Wohnraum: Laut Landesbauordnung müssen in sämtlichen Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder angebracht sein. Auch in allen Fluren, die als Rettungswege dienen, ist ein Gerät zu installieren. Ist in einem Einfamilienhaus der Treppenraum offen zum Wohnbereich gestaltet, muss auch dieser mit einem Rauchmelder ausgestattet sein – idealerweise mit je einem Melder pro Stockwerk. Ausgenommen von der Rauchmelderpflicht sind Toiletten, Bäder und Küchen (mit einigen Ausnahmen) sowie sonstige Aufenthaltsräume wie Wohn-, Ankleide- oder Arbeitszimmer.
Da die meisten Brandopfer im Schlaf überrascht werden, gilt die Rauchmelderpflicht vor allem für Räume, in denen Menschen nächtigen. In Bayern sind Rauchmelder für Wohnzimmer daher offiziell nicht vorgeschrieben. Dennoch ist auch hier eine Installation empfehlenswert, da die Melder im Falle eines Brandes optimale Sicherheit bieten. In Berlin und Brandenburg ist eine Rauchmelderpflicht für alle Aufenthaltsräume sogar gesetzlich festgeschrieben. Die erforderlichen Rauchmelder werden oft von externen Dienstleistern (Q-Fachkräften für Rauchwarnmelder) installiert. Eigentümer eines Einfamilienhauses können die Geräte aber auch selbst installieren. Die Montage ist dank beiliegender Anleitung nebst Schrauben bzw. Klebepad recht einfach. Dennoch müssen beim Anbringen der Rauchmelder einige wichtige Regeln beachtet werden.
Obwohl in Bayern Rauchmelder für alle Wohnungen und Eigenheime gesetzlich vorgeschrieben sind, wird deren Einbau nicht kontrolliert – weder durch zuständige Ämter noch durch andere Behörden.
Fehlen die erforderlichen Rauchmelder bei einem Brand, können auf die Eigentümer hohe Bußgelder, bei einem Personenschaden sogar Haftstrafen zukommen. Denn alle Eigentümer sind für den Einbau der Geräte und letztlich auch für deren reibungslosen Betrieb per Gesetz verantwortlich.
Rauchmelder können Sie im Elektrofachgeschäft, im Bau- oder Elektromarkt oder online kaufen. Wichtig ist, dass die Geräte vorgeschriebene Standards erfüllen: Dazu zählen die europäische Produktnorm DIN EN 14604 und eine CE-Kennzeichnung. Zuverlässigen Schutz und Langlebigkeit bieten insbesondere die geprüften Geräte mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ – dank einer fest eingebauten und leistungsstarken 10-Jahres-Batterie. Sie wollen sich in Ihrem Haus nicht nur wohl, sondern auch sicher fühlen? Rauchmelder bieten zuverlässigen Schutz und retten im Ernstfall Leben.
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