02.02.2024
Warum ist nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet?
24.01.2024
Der Vermieter hatte keine Rauchmelder installiert – 76-jährige Mieterin verstirbt bei Wohnungsbrand
03.01.2024
Seit dem 8. Juni 2022 gilt die geänderte Bauordnung in Sachsen. Danach müssen auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dafür gab es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023.
24.07.2023
Olaf Kapke, Präsident des Landesfeuerwehrververbandes Niedersachsen, thematisiert gegenüber dem NDR die Herausforderungen bei der bestehenden Rauchmelderpflicht.
09.06.2023
Strafen & Sanktionen: Was passiert, wenn man keine Rauchmelder installiert hat? Und zahlt die Versicherung?
05.05.2023
Dürfen Mieter einen vom Vermieter installierten Rauchmelder abhängen – und dafür einen eigenen Rauchmelder anbringen? Und benötigt der Mieter vom Vermieter eine Genehmigung, um zusätzliche Rauchmelder zu installieren? Hier erhalten Sie Antworten auf diese Fragen
28.04.2023
Ihr Vermieter hat keine oder zu wenig Rauchmelder installiert? Was Sie als Mieter dagegen tun können, um Ihren Vermieter in die Pflicht zu bringen.
24.04.2023
Seit dem 1. Januar 2018 sind in ganz Bayern Rauchwarnmelder offiziell verpflichtend. Für Neu- und Umbauten galt die Rauchmelderpflicht bereits seit 2013. Für Bestandsbauten gab es zunächst eine Übergangsfrist bis Ende 2017, in der die jeweiligen Wohnräume mit Rauchmeldern nachgerüstet werden konnten.
13.04.2023
Seit 2021 sind Rauchmelder in Berlin daher sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Berlin sind stets die Eigentümer bzw. die Vermieter einer Wohnung.
03.04.2023
Seit dem 1. April 2013 müssen alle Neubauten sowie Ein- und Zweifamilienhäuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Bestandsbauten gab es zunächst noch eine Übergangsfrist, ab dem 31.12.2016 gilt jedoch auch für diese eine Rauchmelderpflicht. In die Pflicht genommen sind auch Haus- bzw. Wohnungseigentümer.