In deutschen Haushalten ist die Küche der gefährlichste Raum, wenn es um Brände geht. Fast jeder zweite Wohnungsbrand beginnt in der Küche – laut vfdb-Brandschadenstatistik entstehen 48 % aller Brände im häuslichen Bereich in der Küche!
Doch während in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Notausgang dienen, bereits eine gesetzliche Rauchmelderpflicht besteht, gilt diese nicht für Küchen. Ist das angesichts der hohen Brandgefahr sinnvoll?
In diesem Beitrag zeigen wir, woher die größten Risiken für Brände in der Küche kommen, warum die Rauchmelderpflicht hier nicht greift – und welche Alternativen es für mehr Sicherheit gibt.
Die Küche ist das Herzstück vieler Wohnungen, aber auch ein Ort voller potenzieller Brandgefahren. Es sind vor allem die Elektrogeräte in der Küche, die Brände verursachen.
• Das Essen auf dem Herd wird vergessen, beispielsweise während eines Telefongesprächs in einem anderen Zimmer oder weil ein Kind Aufmerksamkeit benötigt.
• Die vergessene Pizza im Backofen beginnt zu schmoren.
• Kabel und Netzteile von Wasserkocher & Co. überhitzen, insbesondere bei älteren Geräten sowie bei überlasteten Mehrfachsteckdosen oder solchen minderer Qualität.
• Veraltete Kühlschränke, beispielsweise durch defekte Kompressoren oder Kurzschlüsse.
• Gegenstände werden versehentlich auf der noch angeschalteten Kochplatte abgelegt und beginnen zu brennen.
• Toaster entzünden Krümelreste oder geraten durch einen technischen Defekt in Brand.
Viele dieser Brände entwickeln sich schleichend. Zunächst beginnt es zu kokeln, dann entsteht Rauch und irgendwann Flammen. Wer in diesem Moment nicht in der Küche ist oder schläft, merkt das oft viel zu spät. Ein Rauchmelder könnte hier Leben retten, doch in der Küche ist er nicht vorgeschrieben.
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Trotz der hohen Brandgefahr gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Rauchmelder in der Küche anzubringen. Der Grund dafür liegt in der empfindlichen Sensorik der Rauchmelder. Denn Rauchmelder reagieren auf Partikel in der Luft – und die entstehen beim Kochen regelmäßig, auch wenn kein Brand im Spiel ist:
• Bratendämpfe
• Wasserdampf
• Angebrannte Speisen
• Fettpartikel in der Luft
Ein herkömmlicher Rauchmelder würde also häufig Fehlalarme auslösen, was die Akzeptanz solcher Geräte reduziert. Deshalb werden in den gesetzlichen Regelungen (den Landesbauordnungen) Rauchmelder in Küchen nicht vorgeschrieben.
Wer in der Küche dennoch Rauchmelder aus Sicherheitsgründen installieren möchte, dem sind Rauchmelder mit Stummtaste empfohlen. Zudem ist dabei eine Wandmontage in erreichbarer Höhe auf der Seite der Küche empfehlenswert, wo nicht gekocht wird. Eine Alternative für die Küche sind Herdwächter, die das Geschehen direkt auf der Kochplatte mit einem Sensor z.B. an der Dunstabzugshaube überwachen. Ist die Hitzeentwicklung zu groß und droht ein Brand, wird automatisch der Herd abgeschaltet.
Ein weiterer, oft unterschätzter Brandherd in der Küche sind Mehrfachsteckdosen. In vielen Haushalten reicht die Anzahl der Steckdosen nicht aus – schließlich müssen Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle, Mixer, Toaster und Kühlschrank oft gleichzeitig betrieben werden.
Das führt zu zwei großen Problemen:
1. Überlastung der Stromkreise
Viele Mehrfachsteckdosen sind für maximal 3.500 Watt ausgelegt. Bereits die gleichzeitige Nutzung zwei großer Geräte (z. B. Wasserkocher und Mikrowelle) können diese Grenze überschreiten.
2. Kurzschluss durch Billigprodukte
Günstige Steckerleisten halten oft nicht, was sie versprechen. Mangelhafte Verarbeitung, dünne Kabelquerschnitte oder fehlender Überhitzungsschutz können schnell zum Kurzschluss oder sogar zur Brandentstehung führen.
Besonders in der Küche, wo viele Geräte regelmäßig gebraucht werden, sollten Sie auf eine sichere und durchdachte Stromversorgung achten.
In manchen Wohnungen gilt die Küche als Wohnküche, weil sie gleichzeitig als Wohn- und Aufenthaltsraum genutzt wird. Hier stellt sich die Frage: Greift dann die Rauchmelderpflicht?
Die Antwort ist: Ja, aber nur in Berlin und Brandenburg.
Was das Gesetz sagt:
Laut den Landesbauordnungen in Berlin und Brandenburg müssen auch Aufenthaltsräume mit Rauchmeldern ausgestattet sein. D.h. Wohnküchen sind in diesen Bundesländern mit Rauchmeldern auszustatten. Der Rauchmelder sollte in diesem Fall nicht direkt in der Kochzone installiert sein. Wegen der Küchendämpfe ist zudem ein Rauchmelder mit Stummschaltung empfehlenswert. Diesen können Sie auch in erreichbarer Höhe an der Wand installieren – am besten so, dass Kochdämpfe ihn nicht sofort beeinflussen.
Bei klassischen Einzelküchen → keine Pflicht
Bei offenen Küchen → Rauchmelder im angrenzenden Wohnbereich in Berlin und Brandenburg, wo Rauchmelder in Aufenthaltsräumen vorgeschrieben sind
Bei Küchen z.B. im Flur, der als Fluchtweg dient → hier ist ein Rauchmelder Pflicht
Hier lohnt sich ein Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes oder die Beratung durch einen Brandschutzexperten.
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