In Hamburg müssen seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen und Eigenheime in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen in Wohnung oder Eigenheim dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut der Bauordnung in Hamburg und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Hamburg?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links