Die Rauchmelderpflicht gilt in Hessen seit dem 1.1.2015 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime), speziell in Hessen seit dem 1.1.2020 darüber hinaus auch für zum Schlafen bestimmte Räume in allen anderen Gebäuden. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut hessischer Bauordnung und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen in Hessen zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen?
Wo müssen Sie Rauchmelder in Wohnungen anbringen?
Wer muss Rauchmelder in Wohnungen installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links