In Deutschland gilt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für Wohnraum – und zwar egal, ob dieser vermietet oder selbst bewohnt wird. Eigentümer sind somit in jedem Fall in der Pflicht, Rauchmelder in Wohnungen und Häusern zu installieren. In der eigenen Wohnungen sind Rauchmelder somit vom Eigentümer zu installieren und regelmäßig zu warten.
Die Rauchmelderpflicht sieht allen Bundesländern Rauchmelder im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur, der im Notfall als Fluchtweg dienen kann, vor. In Berlin und Brandenburg müssen zudem auch in allen Aufenthaltsräumen, mit Ausnahme von Küche und Bad, Rauchmelder angebracht werden – also beispielsweise auch in Wohnzimmer und im Home-Office. In Baden-Württemberg und Hessen dagegen müssen Rauchmelder überall dort montiert sein, wo Menschen “bestimmungsgemäß” schlafen.
Die Rauchmelderpflicht erstreckt sich auf Neu-, Um- und Bestandsbauten – auch Sachsen sieht seit Juni 2022 eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohngebäude bis Ende 2023 vor.
Zu empfehlen ist, unabhängig von den individuellen Regeln einzelner Bundesländer, in allen Räumen,
Bei der Wahl der Rauchmelder sollte zudem auf das Qualitätszeichen „Q” geachtet werden. Dieses ist ein unabhängiges Qualitätssiegel für hochwertige Rauchmelder mit fest verbauter Zehn-Jahres-Batterie, geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Falschalarmen.
In einer Einzimmerwohnung ist für das Wohn-Schlafzimmer ein Rauchmelder vorgeschrieben. Ist dieser Raum größer als 60 qm müssen zwei Rauchmelder installiert werden. In einer abgetrennten Küche und im Bad ist kein Rauchmelder vorgesehen.
Für den Wohn-Schlafraum gilt die Verpflichtung zur Rauchmelder-Installation auch, wenn die Einzimmerwohnung über eine offene Küche verfügt. Da es in dem Fall aufgrund der Kochdämpfe zu einem unerwünschten Alarm des Melders kommen kann, empfiehlt es sich, den Melder nicht zu nah an der Küchenzeile zu installieren.
Darüberhinaus gibt es für solche Fälle Rauchmelder mit Stummschaltung. Diese lassen sich im Fall eines falschen Alarms auf Knopfdruck schnell deaktivieren und stellen sich nach einiger Zeit wieder in den Ausgangszustand zurück.
Rauchmelder-Installation 1-Zimmer Wohnung
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Ausgang/Fluchtweg
In einer 3-Zimmer Wohnung ist die Installation von Rauchmeldern abhängig von der Nutzung der Räume und auch vom Bundesland. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder in Fluren, die als Rettungswege dienen, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern als auch Wohnräumen verpflichtend. Daher müssen Rauchmelder bei einer 3-Zimmer Wohnung in allen Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur montiert werden.
In den übrigen Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht für Wohnungen neben Fluren, die als Rettungswege dienen, nur für Schlaf- und Kinderzimmer. Das Wohnzimmer muss nach den Landesbauordnungen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Aber: zum einen empfiehlt sich gerade im Wohnzimmer ein Rauchmelder-Installation, da sich hier sehr viele elektrische Geräte befinden und diese sind Brandursache Nummer eins. Zum anderen ist auch das Wohnzimmer mit Rauchmeldern auszustatten, wenn dort regelmäßig jemand auf Couch oder Gästebett übernachtet.
Rauchmelder-Installation 3-Zimmer Wohnung
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“
In großen Wohnungen sind ebenfalls neben Fluren, die als Rettungswege aus Schlaf- oder Aufenthaltsräumen dienen, in allen Bundesländern sämtliche Schlaf- und Kinderzimmer sowie Gästezimmer mit Rauchmeldern auszustatten. In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht auch in allen Aufenthaltsräumen wie Wohn- und Arbeitszimmern. Diese sogenannte Vollausstattung mit Rauchmeldern empfiehlt sich auch in allen übrigen Bundesländern, da in Wohn- und Arbeitszimmern am meisten Elektrik verbaut ist – in Deutschland Brandursache Nr. 1!
Verfügt das Wohnzimmer in Berlin- oder Brandenburg übrigens über eine offene Küche, muss es dennoch mit Rauchmeldern ausgestattet werden, auch wenn die Gefahr eines falschen Alarms durch Küchendämpfe hier groß ist. Rauchmelder mit Stummschaltung, die sich auf Knopfdruck vorübergehend deaktivieren lasen, bieten hier eine komfortable Lösung.
Rauchmelder-Installation große Wohnung
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz und Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Für mehrgeschossige Eigentumswohnungen und Eigenheime sind funkvernetzte Rauchmelder – sogenannte Funkrauchmelder – die sicherere Lösung. Denn diese sind via Funk untereinander oder über ein zentrales Empfangsgerät vernetzt. Im Brandfall schlagen alle miteinander verbundenen Melder gleichzeitig an und alarmieren auch weiter entfernten in Räumen, in denen man das Signal sonst nicht hören würde.
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