In Brandenburg müssen seit 01.01.2021 alle Wohnungen und Eigenheime in allen Aufenthaltsräumen sowie Fluren, die als Rettungswege für solche Aufenthaltsräume dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für die Installation ist der Eigentümer / Vermieter zuständig. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut Bauordnung in Brandenburg und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Brandenburg?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links