In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten ist Ende 2020 abgelaufen. Seit 01.01.2021 müssen ALLE Wohnungen und Wohngebäude in Brandenburg mit Rauchmeldern in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, ausgestattet sein. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Brandenburg?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
Relevante Links
Hier finden Sie die Landesbauordnung.