In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Brandenburg?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
Relevante Links
Hier finden Sie die Landesbauordnung.