In Berlin sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben und zwar in Aufenthaltsräumen, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Berlin und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Berlin?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
Relevante Links
Hier finden Sie die Berliner Landesbauordnung.