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Rauchmelderpflicht Berlin | Rauchmelder retten Leben

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Landesbauordnung und Regelungen Berlin

Rauchmelderpflicht Berlin

In Berlin sind Rauchmelder seit dem 01.01.2021 in Wohnungen und Eigenheimen für alle Aufenthaltsräume (außer Küchen und Bäder) vorgeschrieben sowie für alle Flure, die als Rettungswege für solche Aufenthaltsräume dienen. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.

Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift, Details der Berliner Bauordnung und wichtige Links hier im Überblick:

Regelungen der Rauchmelderpflicht in Berlin

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Berlin?

  • In Neu- und Umbauten müssen Rauchmelder seit dem 01.01.2017  spätestens bei Bezugsfertigkeit vorhanden sein.
  • Für Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht mit einer Übergangsfrist, die jedoch am 31.12.2020 endete.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen und Bäder) von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der zu den Wohnräumen nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser auch als Fluchtweg und muss ebenfalls mit mindestens einem Rauchmelder, idealerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Mietrechtlich ist stets der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
    mehr zum Thema Wartung bei WEGs

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Rauchmelderpflicht in Berlin für Eigentumswohnungen

Seit 2021 sind Rauchmelder in Berlin daher sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Berlin sind stets die Eigentümer bzw. die Vermieter einer Wohnung.

Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zum 18.08.2022 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 48 Wohnungen

(4) In Wohnungen müssen

1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.