In Berlin sind Rauchmelder seit Ablauf der Übergangsfristen sowohl für alle Neu- und Umbauten als auch Bestandsbauten seit dem 01.01.2021 verbindlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung gilt für Aufenthaltsräume inkl. Schlafzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege dienen.
Für den Einbau ist der Eigentümer bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Daher wichtig für alle Eigentümer und Vermieter in Berlin: Es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr, auch nicht wegen Corona.
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Berlin und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Berlin?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
Relevante Links
Hier finden Sie die Berliner Landesbauordnung.