In Berlin sind Rauchmelder seit dem 01.01.2021 in Wohnungen und Eigenheimen für alle Aufenthaltsräume (außer Küchen und Bäder) vorgeschrieben sowie für alle Flure, die als Rettungswege für solche Aufenthaltsräume dienen. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift, Details der Berliner Bauordnung und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Berlin?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links