Jedes Jahr sterben in Berlin Menschen bei Wohnungsbränden. Lebensgefährlich ist aber oft nicht das Feuer, sondern der entstehende Rauch, der zu einer Rauchvergiftung führen kann. Rauchwarnmelder bieten hier Sicherheit und Schutz – wenn sie ordnungsgemäß installiert und regelmäßig gewartet werden. Seit 2021 sind Rauchmelder in Berlin daher sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten gesetzlich vorgeschrieben. Spezielle Ausnahmeregeln wegen Corona gibt es nicht mehr und auch die Übergangsfristen für Bestandsbauten sind Ende 2020 abgelaufen. Verantwortlich für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Berlin sind stets die Eigentümer bzw. die Vermieter einer Wohnung. Präzise Informationen zu Vorgaben und zu den auszustattenden Räumen gibt es dazu in der Berliner Landesbauordnung.
Laut Berliner Landesbauordnung zählen zu den Aufenthaltsräumen (§ 2 Abs. 5 BauO Bln) neben Kinderzimmer und Schlafzimmer auch Wohn-, Gäste- oder Arbeitszimmer. Bäder, Toiletten, Treppen- und Dachräume, Ankleidezimmer, Lagerräume oder Garagen sind dagegen keine Aufenthaltsräume und müssen auch nicht mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Auch für Küchen besteht in Berlin keine Rauchmelderpflicht. Es sei denn, die Küche ist ein Durchgangszimmer oder aber eine offene Wohnküche.
Rauchmelder anbringen in einer großen Wohnung in Berlin
Rauchmelder
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Mindestschutz in Berlin und Brandenburg
alle Aufenthaltsräume
Ausgang/Fluchtweg
Egal ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder vermieten: Jeder Eigentümer in Berlin ist per Gesetz verpflichtet, die ihm gehörende Wohnung vorschriftsmäßig mit Rauchmeldern auszustatten. Sie können die erforderlichen Rauchmelder entweder von externen Dienstleistern (Q-Fachkräften für Rauchwarnmelder) montieren lassen oder einfach selbst (gemäß der DIN 14676) in der Wohnung anbringen. Wichtig ist es, die Rauchmelder mittig an der Decke zu platzieren, mit mindestens 50 cm Abstand zu Lampen.
Ob Elektrofachgeschäft, Bau- oder Elektromarkt oder Online-Shop: Rauchmelder gibt es vielerorts zu kaufen. Aber welcher ist der Richtige? Und entspricht er den nötigen Anforderungen? Um sicheren Schutz zu gewähren, sollten Rauchmelder gewisse Qualitätsstandards erfüllen. Das Erfüllen der DIN EN 14604 bzw. eine CE-Kennzeichnung sind als Standard vorgeschrieben und kein Qualitätskriterium. Achten Sie daher beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Die geprüften Geräte mit diesem Qualitätssiegel verfügen über eine fest eingebaute und leistungsstarke 10-Jahres-Batterie, die nicht nur Stabilität und Langlebigkeit bietet, sondern auch Fehlalarme reduziert.
Laut Berliner Bauordnung sollen sich die Mieter bzw. Bewohner um die Wartung der Rauchmelder in ihrem Zuhause selber kümmern – wenn nicht der Eigentümer es übernimmt. Genau das sei aber laut der Hauseigentümerverbände ratsam. Denn rein mietrechtlich sind Eigentümer immer verpflichtet, die von ihnen oder über externe Dienstleister installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten. Damit steht diese mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden Regelung aus der Berliner Bauordnung. Wer also auf Nummer sicher gehen will und auch seine Mieter nicht ständig kontrollieren möchte, sollte die installierten Rauchmelder in seiner Eigentumswohnung daher am besten selbst warten.
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Obwohl Rauchmelder in Berliner Eigentumswohnungen gesetzlich Pflicht sind und sie bewiesenermaßen Leben retten, gibt es bislang keine offiziellen Kontrollen: weder durch das Bauamt, das Ordnungsamt noch sonstige Behörden. Was aber, wenn ein Feuer ausbricht und die erforderlichen Rauchmelder fehlen? Oder vorhandene nicht funktionieren? Wer haftet im Schadensfall? Immer die Eigentümer bzw. Vermieter! Denn sie unterliegen in Berlin der gesetzlichen Rauchmelderpflicht und müssen sicherstellen, dass sämtliche Geräte einwandfrei funktionieren. Im Falle eines Wohnungsbrandes können bei fehlenden Rauchmeldern auf Eigentümer hohe Bußgelder, bei Personenschaden sogar Haftstrafen zukommen. Grundsätzlich ist bereits eine vernachlässigte Rauchmelderpflicht strafbar. Dafür müssten sich Mieter aber direkt bei der Bauaufsichtsbehörde über ihre Vermieter beschweren. In diesem Falle drohen den Eigentümern je nach Bundesland Bußgelder von mehreren Hundert Euro bis zu 500.000 Euro. Aus gutem Grund: Denn Rauchmelder schützen nicht nur Wohneigentum vor Brandzerstörung, sondern retten wertvolles Leben.
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