Die Rauchmelderpflicht gilt in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2015 für Schlafräume in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum. Speziell in Baden-Württemberg gilt die Verpflichtung darüber hinaus auch für zum Schlafen bestimmte Räume in allen anderen Gebäuden und für Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift laut Bauordnung in Baden-Württemberg und wichtige Links hier im Überblick:
Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
Relevante Links