Die Rauchmelderpflicht dient dazu, die Sicherheit in Wohngebäuden zu erhöhen und Leben zu schützen. Doch wer stellt eigentlich sicher, dass diese Pflicht eingehalten wird? Hier erklären wir, wer für die Kontrolle zuständig ist, welche Folgen ein Verstoß hat und welche Auswirkungen fehlende Rauchmelder auf Ihre Versicherung haben können.
Eigentümer sind für den Einbau von Rauchmeldern verantwortlich, aber die genauen Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland und Immobilie.
Pflicht des Vermieters: In Mietwohnungen oder -häusern ist der Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Für die Wartung ist je nach Bundesland der Mieter oder Vermieter zuständig – lesen Sie mehr zur Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland.
Pflicht des Eigentümers: In selbstgenutzten Immobilien liegt die Verantwortung sowohl für den Einbau als auch für die Wartung bei den Eigentümern.
Im Gegensatz zu anderen Sicherheitsvorschriften wie der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger gibt es bei Rauchwarnmeldern in der Regel keine systematischen behördlichen Kontrollen. Stattdessen wird die Einhaltung der Rauchmelderpflicht häufig nur im Rahmen von Schadensfällen oder Nachbarschaftsbeschwerden überprüft.
Versicherungen können nach einem Brand überprüfen, ob Rauchmelder installiert waren. Bei Todesfällen durch einen Brand ermittelt die Staatsanwaltschaft. Fehlende Rauchwarnmelder können in solchen Fällen rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Brandschutzerziehung mal anders!
Die Rauchmelderpflicht ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. In 15 von 16 Bundesländern gibt es jedoch keine anlasslosen Kontrollen zur Einhaltung der Rauchmelderpflicht durch die Bauaufsicht. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern, wo die Bauordnung solche Kontrollen sowie Bußgelder erlaubt.
Wenn jedoch ein Mieter meldet, dass Rauchmelder fehlen oder defekt sind und der Vermieter trotz Aufforderung nicht reagiert, wird die untere Baubehörde tätig. Sie kann den Vermieter auffordern, die Situation innerhalb einer Frist zu beheben, und das Objekt überprüfen. Bei Nichtbefolgung können Maßnahmen wie Ordnungsgelder verhängt werden.
Tritt im Ernstfall ein Brand in einer Wohnung auf, die nicht mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet ist, und werden dabei Personen verletzt, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Bei ausreichenden Hinweisen auf ein strafbares Verhalten wird Anklage erhoben, was in den vergangenen Jahren bereits mehrfach vorgekommen ist. Die Vorwürfe können von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zu Totschlag durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz reichen.
Lesen Sie mehr in unserem Artikel Was passiert, wenn ich keine Rauchmelder installiere?
Rauchmelder können Leben retten und genau aus diesem Grund ist ihre Installation in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch fragen sich manche Mieter oder Vermieter, ob sie sich weigern können, Rauchmelder zu installieren.
Als Mieter dürfen Sie nicht die Installation von Rauchmeldern verweigern! Sollten Sie den Einbau verhindern und es kommt zu einem Brand, könnten Sie haftbar gemacht werden, falls sich herausstellt, dass Rauchmelder den Schaden hätten verhindern können.
In selbstgenutzten Immobilien gibt es mehr Freiheiten, da die Verantwortung allein beim Eigentümer liegt. Wenn allerdings Gäste/Besucher bei einem Brand zu Schaden kommen und es waren keine Rauchmelder installiert, kann dies auch zu einem Verfahren führen.
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Versicherungsschutz ist ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit Rauchmeldern. Viele Menschen fragen sich, ob ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung im Brandfall zahlt, wenn keine Rauchmelder installiert sind.
Rauchmelder sind laut Gesetz dazu da, Menschenleben zu schützen, nicht um Sachwerte zu sichern. Daher wird auch die Sachversicherung in der Regel den Schaden übernehmen. Allerdings haftet in der Regel der Wohnungseigentümer, wenn keine Rauchmelder installiert wurden und bei einem Brand Menschen verletzt oder getötet werden.
Dabei hängt die Entscheidung immer vom Einzelfall ab. Wenn z.B. ein Mieter den Brand durch Unachtsamkeit, wie unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer, selbst verursacht hat oder seine Fluchtfähigkeit etwa durch Alkohol- oder Drogenkonsum eingeschränkt war, kann das vor Gericht entlastend gewertet werden.
Um Probleme zu vermeiden, sollte der Vermieter oder Mieter, der laut Landesbauordnung für die Wartung der Rauchmelder zuständig ist, diese gut dokumentieren. Folgende Maßnahmen können hilfreich sein:
• Aufbewahrung von Rechnungen und Installationsprotokollen
• Jährliche Wartung und Protokollierung der Rauchmelder-Überprüfung
Für private Hausbesitzer
Nutzen Sie privat das kostenlose Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ und dokumentieren Sie die jährliche Wartung Ihrer Rauchmelder. Sie können das PDF ausdrucken oder digital speichern und ausfüllen.
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