In Deutschland gibt es eine Rauchmelderpflicht in allen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Wohnhäusern. Bei der Frage, wer die Kosten für die Rauchmelder tragen muss, kommt es oft zu Unklarheiten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Regelungen und praktische Hinweise.
Die Rauchmelderpflicht ist in Deutschland Ländersache, weshalb die Regelungen je nach Bundesland leicht variieren können. Grundsätzlich gilt jedoch:
In allen Bundesländern ist der Vermieter für den Einbau der Rauchmelder zuständig. Das bedeutet, dass der Eigentümer der Immobilie die Rauchmelder kaufen und installieren lassen muss.
Die Wartung der Rauchmelder, also die regelmäßige Kontrolle auf Funktionsfähigkeit und das Wechseln von Batterien, liegt in 10 Bundesländern beim Mieter. Die übrigen Bundesländer überlassen die Wartung jedoch auch dem Vermieter.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte diese Zuständigkeitsfrage idealerweise im Mietvertrag festgehalten sein.
Diese Ausgaben gehören zu den sogenannten „Modernisierungskosten“ und können unter bestimmten Bedingungen anteilig auf die Miete umgelegt werden. Dabei darf der Vermieter pro Jahr bis zu 8 % der entstandenen Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Der Einbau eines Rauchmelders wird als Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit und somit als Modernisierung, nicht als Reparatur oder Instandhaltung betrachtet.
Die Wartungskosten können über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden – sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist im Mietvertrag keine klare Regelung getroffen, gelten die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung.
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Rauchmelder sind lebenswichtig für die Sicherheit in Wohnungen und Wohnhäusern, daher sollte bei der Auswahl der Geräte nicht am falschen Ende gespart werden. Denn wer auf qualitativ hochwertige Geräte setzt, minimiert das Risiko von Fehlalarmen und spart langfristig Kosten für Wartung und Ersatz. Lesen Sie deshalb unseren Guide, bevor Sie einen Rauchmelder kaufen.
Qualitativ hochwertige Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ mit einer Lebensdauer von 10 Jahren zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und einfache Handhabung aus.
Hier einige wichtige Kriterien, die beim Kauf zu beachten sind:
Rauchmelder testen ist wichtig! Diese sollten laut DIN 14676 einmal im Jahr (plus/minus 3 Monate) auf ihre Betriebsfähigkeit geprüft werden. Die Empfehlung des Herstellers ist dabei maßgeblich. Diese findet man in der Bedienungsanleitung. Rauchmelder müssen außerdem alle 10 Jahre komplett ausgetauscht werden, unabhängig von ihrer Funktion.
Die Überprüfung der Geräte ist in der Regel unkompliziert und schnell erledigt:
Letztlich gilt: Nur ein funktionsfähiger Rauchmelder kann im Ernstfall Leben retten – daher lohnt sich der Blick auf Qualität und regelmäßige Wartung.
Rauchmelder-Wartungsprotokoll zur privaten Nutzung
Nutzen Sie privat das kostenlose Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ und dokumentieren Sie die jährliche Wartung Ihrer Rauchmelder. Sie können das PDF ausdrucken oder digital speichern und ausfüllen.
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