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Rauchmelder-Installation & -Austausch

Erste Rauchmelder in Bayern müssen 2023 ausgetauscht werden

23.12.2022

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Seit 2013 mussten in Bayern in Neu- und Umbauten Rauchmelder verpflichtend installiert werden. Seit 2018 gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. Für die 2013 installierten Melder bedeutet das in 2023, dass diese nach zehn Jahren jetzt ausgetauscht werden müssen. Warum? Laut Anwendungsnorm DIN 14676 sind Rauchmelder nach Herstellerangaben, spätestens jedoch 10 Jahre nach der Installation auszutauschen.

Doch äußerlich sehen viele Rauchmelder auch nach 10 Jahren noch einwandfrei aus. Warum also schon tauschen? Hintergrund: Der Austausch ist nicht nur verpflichtend, sondern auch sinnvoll. Denn Rauchmelder sind sensible technische Geräte. Staub, Schmutz und Korrosion können die Funktion, vor allem die Messtechnik der Melder beeinträchtigen. Das bedeutet nicht nur potenzielle Fehlalarme, sondern auch die Gefahr, dass der Rauchmelder im Brandfall nicht mehr rechtzeitig alarmiert.

Wer für den Austausch der Rauchmelder zuständig ist und welche Melder sich für die Neuinstallation empfehlen, lesen Sie in diesem Artikel.

WUSSTEN SIE

Laut einer Innofact-Studie aus 2020 sind in Bayern nur 57% der selbstgenutzten Eigenheime ausreichend mit Rauchmelder ausgestattet. Viele statten nur den Flur aus und nicht die Schlaf- und Kinderzimmer und verzichten so auf den lebensrettenden Schutz.

Austauschpflicht gilt für Eigentümer und Vermieter

Rauchmelder müssen regelmäßig einmal jährlich gewartet und ggf. gereinigt werden. Dazu gehört die Überprüfung der Stromversorgung, ob der Melder beschädigt ist und ob die Raucheingangsöffnungen noch frei von Schmutz und z.B. Insekten sind. Dennoch können Bauteile in 10 Jahren verschleißen und Verschmutzungen innerhalb des Gerätes wichtige Funktionen beeinträchtigen. Damit ist die lebensrettende Funktion der Frühwarnung bei einem Brand nicht mehr zuverlässig gegeben.

Daher ist ein Austausch installierter Rauchmelder laut Norm alle 10 Jahre verpflichtend, mit einer Übergangszeit von maximal sechs Monaten. Auch wenn die Wartung in einigen Bundesländern Sache der Mieter ist, für den Austausch der Melder, vergleichbar mit seiner Installation, ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig. Er kann für den Austausch der Melder auch eine Q-Fachkraft bzw. einen Dienstleister beauftragen.

Welche Rauchmelder sind bei der Nachrüstung empfehlenswert?

Batterien sind in vielen Rauchmeldern oft fest verbaut, das gilt insbesondere für die besonders hochwertigen Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“. So empfiehlt das Forum Brandrauchprävention seit Jahren Rauchmelder mit „Q“ inklusive einer festeingebauten Batterie, weil diese eben auch für zehn Jahre Betriebsbereitschaft sorgen. Die fest verbauten Batterien sind aber tatsächlich auch nachhaltig. Warum? Herkömmliche Batterien, die alle 2 Jahre auszutauschen sind, entleeren sich aufgrund des Spannungsverlustes schneller und halten nicht annähernd zehn Jahre. In dem Fall sind dann erheblich mehr Batterien nötig. Da Rauchwarnmelder sowieso nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen, sind Verbraucher mit einer fest eingebauten Batterie auf der sicheren Seite und sparen zudem Batterien. Die Rauchmelder sind dabei auf keinen Fall im Hausmüll, sondern auf dem Wertstoffhof zu entsorgen.

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Wer in Bayern oder im übrigen Bundesland als Eigentümer oder Vermieter 2013 Rauchmelder in Haus oder Wohnung installiert hat, muss diese Melder in 2023 gegen neue Melder austauschen. Zur Neuinstallation empfehlen sich zuverlässige Rauchmelder mit „Q“ mit fest eingebauter 10-Jahresbatterie.

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