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Rauchmelder in Rheinland-Pfalz austauschen

15.09.2023

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Rheinland-Pfalz hatte 2003 als erstes Bundesland Eigentümer und Vermieter gesetzlich verpflichtet, in neu gebauten Wohngebäuden Rauchmelder zu installieren. Damit sind für Neu- und Umbauten 20 Jahre vergangen, dort sind die Melder bereits zum zweiten Mal auszuwechseln. Seit Sommer 2012 gilt in Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht auch für Wohnräume im Bestand. Somit sind die meisten Rauchmelder in Rheinland-Pfalz jetzt mindestens seit 10 Jahren installiert: allerhöchste Zeit für den Austausch der Melder.

Nur Rauchmelder, die auch funktionieren, retten Leben

Äußere Einflüsse, Verschmutzung und ganz normaler Verschleiß besonders der sensiblen elektronischen Bauteile gefährden nach 10 Jahren die Zuverlässigkeit der Rauchmelder. Nur einwandfrei funktionierende Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Daher ist es notwendig, seine Rauchmelder nicht nur regelmäßig einmal im Jahr zu warten, sondern auch nach 10 Jahren auszutauschen.

Mehr Infos zur Gesetzgebung

Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

In Schlafzimmern und Kinderzimmern sowie in Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist ein Rauchmelder zu installieren.

Eigentümer in der Pflicht

In Rheinland-Pfalz sind die Eigentümer nicht nur für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich, sondern auch für die Betriebsbereitschaft der Melder. Das gilt übrigens für selbstgenutzte als auch vermietete Wohnräume. Die Betriebsbereitschaft der lebensrettenden Geräte ist durch mindestens eine jährliche Prüfung, geeignete Instandhaltungsmaßnahmen und den rechtzeitigen Austausch der Geräte zu erhalten. Passende Dienstleister zur Unterstützung finden Sie auch in unserer Fachfirmen-Suche!

Wichtig zu wissen: Die Rauchmelderpflicht und die damit verbundenen Verpflichtungen betrifft nicht nur Vermieter, wie viele irrtümlich vermuten, sondern auch alle Eigentümer von selbstbewohnten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Gut zu wissen!

Rauchmelder im Test | Rauchmelder Stiftung Warentest | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder-Wartung in fünf Schritten

Drücken Sie zunächst die Prüftaste am Rauchmelder. Sollten Sie keinen Signalton hören, ist die Funktion gestört. Säubern Sie den Rauchmelder zudem und prüfen Sie die Umgebung und die Mindestausstattung der Wohnung oder des Einfamilienhauses.

Wo Rauchwarnmelder installiert werden mussten

Rauchmelder sind laut Bauordnung in Rheinland-Pfalz in Schlafzimmern und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zu installieren. Sind in den oberen Stockwerken von Einfamilienhäusern auch Aufenthaltsräume, so versteht sich der Treppenraum als Rettungsweg. Daher muss dort ein Rauchmelder in jedem Stockwerk installiert werden. Zusätzlich wird empfohlen, weitere Melder in allen Wohnräumen sowie Räumen mit vielen technischen Geräten, z.B. in Arbeitszimmern, anzubringen. Hintergrund: Ein Drittel aller Brände entsteht durch technische Defekte!

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