In allen Bundesländern in Deutschland sind Rauchmelder im privaten Wohnraum verpflichtend, in einigen bereits seit vielen Jahren. Die gesetzlichen Vorgaben und Fristen sind dabei in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für alle aber gilt, dass Rauchmelder nach der DIN-Norm 14676 nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen. Das betrifft im Jahr 2023 besonders viele Haushalte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Dort sind Rauchmelder seit 2013 in Neu- und Umbauten verpflichtend – und müssen Eigentümer und Vermieter jetzt handeln. In Rheinland-Pfalz sind bereits 20 Jahre seit der Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten vergangen, dort sind die Melder bereits zum zweiten Mal auszuwechseln.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt seit 2013 die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten, in Rheinland-Pfalz bereits seit 2003. Alle Wohnungen und Eigenheime, die damals errichtet wurden, sind 2023 zehn bzw. schon 20 Jahre alt – inkl. der damals installierten Rauchmelder. Viele Eigentümer wissen jedoch gar nicht, dass die meisten Rauchmelder ein Ablaufdatum haben, zumal es sich nicht um einfache Haushaltsgeräte, sondern um Lebensretter handelt. Nach mehr als 10 Jahren ist in der Regel nicht mehr gewährleistet, dass die sensible Messtechnik noch einwandfrei funktioniert und Rauchöffnungen frei von Verschmutzungen sind.
Der regelmäßige Austausch der Rauchmelder im eigenen Zuhause oder dem vermieteten Wohnraum ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verpflichtend. Die DIN-Norm DIN 14676 (die sogenannte Anwendungsnorm für Rauchmelder) regelt verbindlich, dass nach 10 Jahren und maximal sechs Monaten alle Rauchmelder gegen neue Geräte ausgetauscht werden müssen. Vor allem Vermieter beauftragen für die jährliche Wartung als auch den Austausch der Rauchmelder dafür gern einen Dienstleister, der dieses auch rechtssicher dokumentiert.
Für die Wartung, d.h. die jährliche Überprüfung der Rauchmelder, ist abhängig vom Bundesland mal der Mieter, mal der Vermieter/Eigentümer zuständig. Für das Austauschen der Rauchmelder ebenso wie für die erste Installation bleibt jedoch immer der Vermieter bzw. Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung zum Austausch betrifft auch Eigentümer im selbst genutzten Wohnraum – nicht nur von Gesetz wegen, sondern auch zu ihrem eigenen Schutz.
Wenn Sie den Rauchmelder abnehmen, ist bei vielen Meldern auf der Rückseite das Herstellungsdatum eingedruckt, manchmal sogar, bis wann das Gerät spätestens ausgetauscht werden muss. Idealweise heben Sie aber die Verpackung und vor allem Betriebsanleitung des Melders auf und notieren dort das Datum der Installation. Besonders hilfreich ist ein Wartungsprotokoll, in das Sie nicht nur die Inbetriebnahme und dann auch den Austausch vermerken, sondern auch die jährliche Wartung. Dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Nicht nur die Batterien, auch Rauchmelder selbst haben eine begrenzte Lebensdauer – auch wenn man es den Geräten auf den ersten Blick nicht immer ansieht. Die sensible Messtechnik ist nicht unbegrenzt haltbar und auch die Messkammer ist meist nach 10 Jahren nicht mehr frei von Staub und Schmutz. Tauschen Sie daher Ihre Rauchmelder nach 10 Jahren gegen neue aus – nicht nur, weil es in der Norm steht, sondern zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Familie oder Ihrer Mieter. Geeignete Dienstleister zur Unterstützung finden Sie bei Bedarf auch in unserer Fachfirmen-Suche!
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