Das Piepen des Rauchmelders ist für die meisten Menschen bei Brandgefahr überlebenswichtig, denn entgegen der vorherrschenden Annahme kommen die meisten Menschen nicht durch Feuer um, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Vor allem nachts, wenn wir schlafen, riechen wir den Brandrauch nicht und brauchen daher Rauchmelder, um die Gefahr wahrzunehmen. Doch was ist mit Menschen, die nur sehr schlecht oder gar nicht hören können?
Während die meisten Menschen den 85db(A) starken akustischen Alarm als unangenehm laut empfinden, ist er für Menschen mit geringem Hörvermögen oft nicht laut genug. Vor allem, wenn das Hörgerät nachts ausgeschaltet wird, werden Betroffenen in der Regel nicht durch das warnende Signal wach. Gehörlose können den Alarm des Rauchmelders gar nicht hören.
Für Gehörlose und Menschen, deren Hörvermögen beeinträchtigt ist, gibt es daher spezielle Rauchmeldersysteme, die per Licht und Vibration zuverlässig bei Brandgefahr alarmieren.
Rauchmelder für Gehörlose und hörgeschädigte Personen funktionieren in der Regel per Funkverbindung mit einem Lichtsystem und im Schlaf mit einem Vibrationskissen. Bei der Installation wird ein sogenanntes Hörgeschädigtenmodul mit dem Rauchmelder über Funk vernetzt. Bei Brandgefahr übersetzt dieses Modul den Alarm zusätzlich zum akustischen Signal in optische und haptische Signale, die von Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen wahrgenommen werden können – also in bereits erwähnte Lichtblitze und Vibrationen. Letztere werden mittels eines Rüttelkissens, das beispielsweise zwischen Matratze und Bettrahmen oder unter dem Kopfkissen platziert werden sollte, wahrnehmbar. Dank der Funkvernetzung werden sowohl das Lichtsignal als auch der Vibrationsalarm aktiviert, ganz gleich, welcher Rauchmelder in der Wohnung durch Brandrauch Alarm schlägt.
Somit kann das Rüttelkissen im Bett nachts per Vibration und die Blitzanlage tagsüber Betroffene bei Brandgefahr sicher alarmieren.
Zudem gibt es drahtlose Signalanlagen mit Funkübertragung, die neben einer „Babyfon“-ähnlichen Funktion signalisieren können, wenn das Telefon, der Wecker und die Haustürklingel klingeloder eben auch Rauchmelder piepen. Alle im Haushalt wichtigen akustischen Signale werden hier also in Form von Lichtsignalen und Vibrationsimpulsen auf mobile oder fest installierte Funkempfänger übertragen und somit für Menschen mit vermindertem oder ohne Gehör wahrnehmbar.
Brandschutz für Hörgeschädigte beinhaltet Mehrkosten. Ein Hörgeschädigtenmodul mit Blitzleuchte und Vibrationskissen fürs Schlafzimmer kostet um die 175 Euro. Für die Ausstattung einer Drei-Zimmer-Wohnung mit drei funkvernetzten Rauchmeldern und einem Hörgeschädigtenmodul im Set würden ca. 500 Euro anfallen. Passende Melder gibt es zum Beispiel von den Unternehmen Ei Electronics oder Humantechnik.
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Rauchmelder retten Leben: Daher sind sie im Schlaf- und im Kinderzimmer sowie im Flur in allen Bundesländern bauordnungsrechtlich Pflicht. Seitdem das Bundessozialgericht entschieden hat, dass Krankenkassen auch die Kosten für spezielle Rauchmelder für gehörlose Menschen übernehmen müssen, haben hörgeschädigte Menschen einen Anspruch auf eine Rauchmelder-Lösung für Gehörlose. Sie fallen unter § 33 SGB V und sind sogenannte “übernahmefähige Hilfsmittel”, deren Kosten von den Krankenkassen auf Antrag übernommen werden müssen. Krankenkassen übernehmen zudem auch Sets, die beispielsweise aus Türklingel, Wecker und drei Rauchmeldern mit mobilem Lichtblitz- und Vibrationsmelder bestehen.
Die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt sieht als einziges Bundesland vor, dass Rauchmelder vom Vermieter für Mieter mit nachgewiesener Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigung mit optischen Signalen auszustatten sind. Das Problem hier ist, dass die Anordnung nur Lichtsignale und keine Vibrationsfunktion berücksichtigt und die Kopplung mit zusätzlichen Geräten technisch oft nicht möglich ist. Vom betroffenen Mieter bereits vorhandene Geräte könnten beispielsweise nicht mit den Systemen des Vermieters kompatibel sein.
Die Initiative “Rauchmelder retten Leben” hat diesen Umstand bereits deutlich kritisiert und auf die bestehende Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen. Ein vergleichbarer Entwurf für die Landesbauordnung in Bremen wurde nach Intervention der Initiative sowie des Gehörlosen-Verbandes und des Behinderten-Verbandes Bremen verworfen, da die geplante Regelung keine Verbesserung der Situation Gehörloser und Gehörbehinderter ergeben würde und sicher eher im Gegenteil stark negativ für Betroffene auswirken würde.
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