Bricht zuhause ein Feuer aus, können Rauchmelder Leben retten – wenn sie einwandfrei funktionieren. Um das sicherzustellen, müssen die Geräte nicht nur vorgegebenen Qualitätsstandards entsprechen und vorschriftsmäßig in allen notwendigen Räumen installiert sein, sondern auch in regelmäßigen Abständen geprüft und gewartet werden. Denn wie alle technischen Geräte haben Rauchmelder nicht nur eine begrenzte Lebensdauer von rund 10 Jahren, auch durch z.B. Verschmutzungen können sie nur eingeschränkt funktionieren. Blockieren etwa festgesetzte Staubpartikel die Raucheinlassöffnungen, gelangt der Rauch nicht in die Rauchkammer des Melders. Die Folge: Das Gerät löst im Ernstfall keinen Alarm aus.
Um dies zu vermeiden, ist eine regelmäßige Wartung von Rauchmeldern nicht nur ratsam, sondern auch vorgeschrieben. Laut Anwendernorm DIN 14676 sollten Geräte mindestens einmal im Jahr (+/- 3 Monate) auf ihre Betriebsfähigkeit geprüft werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, orientiert sich am besten an der Empfehlung des Herstellers. Diese findet man in der Bedienungsanleitung. Ganz unabhängig von ihrer Funktionstüchtigkeit müssen Rauchmelder rein gesetzlich zudem alle 10 Jahre komplett ausgetauscht werden.
Deutschlandweit gilt heute die Rauchmelderpflicht. Jeder Eigentümer muss in seinem Haus oder seiner Wohnung Rauchmelder installieren – egal, ob er diese selbst bewohnt oder vermietet. Doch wer ist für die Wartung der Geräte zuständig? Nutzt der Eigentümer den Wohnraum selbst, ist die Antwort klar: er natürlich. Aber wie ist das bei Mietwohnungen? Sind Eigentümer oder Mieter zuständig? Hier herrscht oft Unklarheit. Unter anderem, weil die Bundesländer die Wartungspflicht in ihren Landesbauordnungen unterschiedlich festgeschrieben haben. So sind in einigen Bundesländern eindeutig die Eigentümer zuständig für die Rauchmelderpflicht wie auch für die Wartungspflicht. In Bayern, Niedersachsen, NRW, Baden-Württemberg oder Hessen etwa steht jedoch in der Landesbauordnung, dass für die Wartung die Bewohner, also die Mieter einer Wohnung, verantwortlich sind.
Rein mietrechtlich müssen aber Eigentümer für alle mitvermieteten Geräte die Betriebsbereitschaft gewährleisten: dazu gehören Klingelanlage, Herd und eben auch Rauchmelder. Damit verdrängt diese mietrechtliche Pflicht die anderslautende Bestimmung aus den Landesbauordnungen und die Eigentümer sind somit auch hier eigentlich zuständig für die Wartung der Rauchmelder. Unter Umständen kann der Vermieter aber die Wartungspflicht vertraglich auf den Mieter übertragen. Doch Achtung: Per Gesetz haben Vermieter immer sicherzustellen, dass die Mieter sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, die Wartung korrekt durchzuführen. Körperlich eingeschränkte Menschen oder etwa Senioren können dies nicht. Denn dazu muss man meist auf die Leiter.
Wer sich als Eigentümer nicht selbst um die Wartung der Rauchmelder kümmern möchte, kann dies natürlich an Experten weiterdelegieren. Das ist praktisch, sicher und bietet viele Vorteile. Denn die spezialisierten Fachfirmen übernehmen auf Wunsch den kompletten Rundum-Service in Sachen Rauchmelder: vom Geräteservice über die vorschriftmäßige Montage und jährliche Wartung bis hin zur Service-Hotline für Mieter im Falle eines Fehlalarms. In der Regel überprüfen die Firmen die Rauchmelder einmal im Jahr per Fernwartung über Funk. Das ist insbesondere für die Mieter sehr komfortabel, da ein Zugang zur Wohnung hierfür gar nicht nötig ist.
Bei der Wartung wird geprüft, ob der Rauchmelder betriebsbereit ist, die Batterie noch genügend Ladung hat und das Gerät seinen Dienst reibungslos verrichtet. Eigentümer sind gemäß der Landesbauordnung für eine regelmäßige Prüfung ihrer Rauchmelder verantwortlich. An jedem Melder gibt es dazu eine Taste, mit der manuell Alarm ausgelöst werden kann. Ertönt beim Drücken ein Signalton, ist alles in Ordnung und das Gerät funktioniert. Ein paar weitere Dinge gehören aber zum richtigen Sicherheitscheck noch dazu. Hier eine kleine Anleitung:
Das Wartungsprotokoll ist ein übersichtlicher und hilfreicher Nachweis für den Sicherheitscheck, wenn Sie selbst die Geräte warten: einfach ausfüllen und gut aufbewahren. Das Wartungsprotokoll gibt es als kostenlosen Download. Doch nicht erst bei der Wartung, auch schon beim Erwerb sollte Sicherheit an vorderster Stelle stehen. Verwenden Sie daher nur Rauchmelder, die den vorgeschriebenen Standards (DIN EN 14604 und CE-Kennzeichnung) entsprechen und mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ versehen sind. Diese Geräte haben eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, sind fachmännisch geprüft und bieten den bestmöglichen Schutz für Ihr Zuhause.
Rauchmelder Wartungsprotokoll zur privaten Nutzung
Nutzen Sie privat das kostenlose Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ und dokumentieren Sie die jährliche Wartung Ihrer Rauchmelder. Sie können das PDF ausdrucken oder digital speichern und ausfüllen.
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