09.08.2023
Ab 2023 müssen bereits die ersten installierten Rauchmelder in Baden-Württemberg ausgetauscht werden. Hintergrund: Bei Neu- und Umbauten wurden in Baden-Württemberg seit dem 10.07.2013 Rauchmelder spätestens beim Einzug der Bewohner installiert. Für diese in 2013 installierten Melder gilt, dass sie nun nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen. Basis dafür ist die Anwendungsnorm DIN 14676, die vorschreibt, dass Rauchmelder 10 Jahre nach Installation durch neue Melder zu ersetzen sind, alternativ gelten die Herstellerangaben.
Zuständig für den Austausch der 10 Jahre alten Rauchmelder sind zunächst Vermieter, Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnhäusern und Wohnungen. Da die Rauchmelderpflicht jedoch in Baden-Württemberg nicht nur für Wohnungen und Eigenheime gilt, sondern z. B. auch in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sind auch dort die 2013 installierten Melder in 2023 durch die Betreiber der Unterkünfte auszutauschen.
Laut einer Innofact Studie aus 2020 in 13 Bundesländern (ohne Berlin, Brandenburg und Sachsen) besitzen rund 60 Prozent der Haushalte, in denen Rauchmelder installiert sind, nur Warnmelder mit auswechselbarer Batterie. Diese stellen aufgrund des regelmäßig nötigen Batterietausches ein unnötiges Sicherheitsrisiko dar.
Die sichere und komfortablere Alternative bieten Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“, die mindestens zehn Jahre halten und bei denen die festverbaute 10-Jahresbatterie nicht gewechselt werden muss. Nach 10 Jahren muss ein Rauchmelder aufgrund von Verschleiß der sensiblen Messtechnik sowieso ausgetauscht werden. Wichtig zu wissen: Die Rauchmelder sind nach 10 Jahren auf dem Wertstoffhof zu entsorgen, keinesfalls im Hausmüll.
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