Im Brandfall ist der eigene Flur oft auch die einzige Fluchtmöglichkeit. Daher sind Flure, wenn diese als Rettungsweg zum zum Verlassen von Aufenthaltsräumen dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Diese Pflicht regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Zur Pflicht von Rauchwarnmeldern im Flur in Ein-oder Zweifamilienhäusern zählen auch Flure im Keller-oder Dachgeschoss, wenn diese bewohnt werden. Die Anzahl und Montage der Rauchmelder dort richtet sich nach der individuellen Form sowie Länge und Breite des Flures. Nur, wenn die Installation ordnungsgemäß erfolgt, kann der lebensgefährliche Brandrauch frühzeitig erkannt werden.
Die Bauordnung der Länder beispielsweise definieren „notwendige Flure“ als Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume (bei Mehrfamilienhäusern) oder ins Freie führen. Auch die DIN 14676 definiert den Flur unabhängig von der Gebäudeklasse als „Verbindung zwischen Räumen und dem Ausgang der Nutzungseinheit, die als Fluchtweg genutzt werden muss“. Treppenräume von Ein- oder Zweifamilienhäusern und als Durchgang genutzte Räume zählen bei dieser Bezeichnung ebenfalls zu Fluren.
Einfacher gesagt, ist der Flur durch seine Verbindungseigenschaft bei Brandgefahr ein Rettungsweg ins Freie. Daher ist es so wichtig, dass dort die Brandgefahr über Rauchmelder schnell erkannt und signalisiert wird.
Da Flure, wie bereits erwähnt, Räume verbinden, ist auch die Form, Länge und Breite häufig sehr individuell. Die Lage des Rauchmelders sollte daher an den Raum angepasst sein. Um den Flur beziehungsweise den potenziellen Fluchtweg so mit Rauchmeldern auszustatten, dass diese auch sicher im Fall eines Brandes reagieren können, müssen die bestimmte Kriterien hinsichtlich der Beschaffenheit des Flurs beachtet werden.
Ein Rauchmelder sichert maximal Räume bis zu 60 Quadratmetern ab. In L-förmigen Räumen oder Fluren bis zu 60 Quadratmetern ist der Rauchmelder in der Mitte der Gehrungslinie (Kreuzungs-, Einmündungs- oder Eckbereich) an der Decke zu montieren. Bei größeren Räumen über 60 Quadratmetern müssen weitere Melder angebracht werden, zum Beispiel werden zwei Melder bei bis zu 120 Quadratmeter großen und drei Melder bei bis zu 180 Quadratmeter großen Räumen benötigt, die dann in der Mitte des Raumes montiert werden.
Rauchmelder-Installation Flur (L-förmig)
Die mit nur einem Rauchmelder überwachbare Fläche errechnet sich hier aus einem maximalen horizontalen Abstand von 7,50 Metern von der Stelle der Branderstehung bis zum Rauchwarnmelder. In Fluren kann auf die Berücksichtigung der Breite in der Regel verzichtet werden. Nach Norm darf der horizontale Abstand eines Rauchmelders von Beginn oder Ende des Flurs maximal 7,50 Meter betragen.
Bei Fluren über 15 Meter Länge müssen mehrere Rauchwarnmelder mit einem maximalen Abstand von 15 Metern zwischen den Meldern eingebaut werden. Bei einem ungünstigen Verhältnis von Länge zu Breite wurde einfachheitshalber einer Obergrenze von 60 Metern festgelegt.
Rauchmelder-Installation Flur (gerade)
In einem Einfamilienhaus ist das offene Treppenhaus gleichzeitig auch Fluchtweg und somit mit Rauchmeldern auszustatten. Das gesetzliche Schutzziel gibt vor, dass Personen sich durch den Alarm bei Brandgefahr rechtzeitig und unversehrt ins Freie retten können müssen. Offene Verbindungen mit mehreren Geschossen sollten daher mindestens auf der obersten Ebene über einen Rauchmelder verfügen. Räume über mehrere Etagen sind bekanntermaßen jedoch häufig mit Treppen ausgestattet; Treppenstufen und -Absätze verhindern jedoch, dass bei Feuer genügend Rauch nach oben ziehen kann und verzögern somit auch die im Zweifel lebensrettende Detektion und Alarmierung. Ein zu später Alarm bei Feuer kann beispielsweise eintreten, wenn nur ein Rauchmelder an der Decke des zweiten Stockwerks montiert wäre. Daher ist es sicherer, einen Rauchmelder auf jedem Stockwerk beziehungsweise Absatz im Treppenraum zu installieren.
Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“
In Mehrfamilienhäusern müssen und sollten keine klassischen Rauchmelder installiert werden. Denn das Treppenhaus ist auch eine Gefahrenzone. Offiziell zählt ein Flur in Mehrfamilienhäusern aus Schutzgründen daher nicht als Fluchtweg. Das hat folgende Gründe: Schlägt ein Rauchmelder im Hausflur Alarm, würden die Bewohner der einzelnen Wohnungen das Gebäude wahrscheinlich über den Hausflur verlassen, sich damit jedoch tödlichen Gefahren aussetzen, da die Flucht durch einen mit Kohlenmonoxid belasteten Raum oft tragisch enden kann. Daher sollten Bewohner die eigene Wohnung bei Feuer, das sich nicht in den eigenen vier Wänden ausbreitet, nicht verlassen und stattdessen bei geöffnetem Fenster auf die Feuerwehr warten. Auch die offene Konstruktion von Hausfluren birgt eine hohe Gefahr, denn dadurch können sich hier auch Feuer und Rauch schnell(er) ausbreiten (Kaminwirkung).
Dennoch ist es verständlich, dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern nicht auf Rauchwarnmelder im Flur verzichten wollen, vor allem da er trotz beschriebener Risiken auch Fluchtweg sein kann. Vermieter oder vom Vermieter beauftragte Personen sollten bei der Frage „Rauchmelder im Gemeinschaftsflur?“ die Bewohner eines Mehrfamilienhauses daher zum einen über das im Notfall überlebenswichtige richtige Verhalten im Brandfall aufklären. Zudem sind die Bewohner unbedingt darüber zu informieren, dass das Treppenhaus nicht als Ablageplatz genutzt werden darf, da sich dort gelagerte Materialien bei Feuer leicht entzünden könnten. Es gibt zudem noch eine Möglichkeit, die im Treppenhaus für mehr Schutz im Brandfall sorgt.
Die Nutzbarkeit des Treppenhauses als Fluchtweg kann durch die Installation von Rauchableitungssystemen oder Entrauchungssystemen signifikant verbessert werden. Aber Achtung: Diese Lösung hilft nur, sofern sich kein Feuer, sondern „lediglich“ Brandrauch und Brandgase im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses befinden. Hier werden die Fenster nach außen mit automatischen Öffnern (Motoren) versehen, die durch Rauchmelder unter der Decke jedes Treppenabsatzes angesteuert werden und bei Auftritt von Brandrauch automatisch das jeweilige Fenster öffnen.