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Rauchmelder-Fehlalarm: Wer zahlt, wenn die Feuerwehr ausrücken muss?

03.12.2024

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Ein Rauchmelder soll im Brandfall frühzeitig warnen und dabei helfen, schnell die Feuerwehr zu alarmieren. Doch was passiert, wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm auslöst und dadurch die Feuerwehr unnötigerweise ausrückt? Wer übernimmt dann die Kosten für den Einsatz, der letztlich nicht erforderlich war? Und was passiert, wenn durch den Einsatz Schäden entstehen, wie etwa an einer Tür, die die Feuerwehr gewaltsam öffnen musste, um Zugang zu einer Wohnung zu erhalten? Und wenn die Polizei ebenfalls mitalarmiert wird – wer trägt die Kosten für den Polizeieinsatz?

Wir klären in einer kleinen Serie von Blogartikeln, von wem welche Kosten für unnötige Einsätze der Sicherheitskräfte im Falle des Fehlalarms eines Rauchmelders verlangt werden können.

Wer trägt die Kosten eines Feuerwehr-Einsatzes?

Im Falle eines echten Brandes trägt die Gemeinde die Kosten des Feuerwehreinsatzes, da sie die Feuerwehr einrichtet und diese finanziert. Wird die Feuerwehr jedoch falsch alarmiert, obwohl es nicht brennt, wird der Einsatz der Feuerwehr als „unnötig“ angesehen. In solchen Fällen wird die Gemeinde versuchen, die unnötig entstandenen Einsatzkosten von der Person einzufordern, die den Einsatz verursacht hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erstattungsforderung vorliegen.

Grundsätzlich kommen 2 Kategorien von Personen in Betracht, die für die Kosten eines unnötigen Einsatzes der Feuerwehr verantwortlich gemacht werden könnten:

  1. Derjenige, der die Feuerwehr alarmiert hat – das kann ein Bewohner des Hauses oder ein Nachbar sein.
  2. Derjenige, der für den Rauchmelder verantwortlich ist, also derjenige, bei dem der Rauchmelder ausgelöst hat, obwohl kein Brand vorlag.

Dieser Blogartikel beleuchtet die Situation dessen, der die Feuerwehr alarmiert. Die Situation des Betreibers des Rauchmelders, der einen Fehlalarm erzeugt, beleuchtet Blogartikel 2.

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1. Fall: Sie hören den Alarmton eines Rauchmelders bei einem Nachbarn

Wenn Sie den Alarm eines Rauchmelders bei einem Nachbarn hören, sollten Sie zunächst versuchen herauszufinden, ob es wirklich brennt.  Das erreichen Sie etwa durch Klopfen an dessen Tür, um zu prüfen, ob der Nachbar zuhause ist bzw. öffnet – oder durch einen Blick durchs Fenster, ob es Anzeichen  für einen Brand gibt, z.B. Rauchentwicklung, Feuerschein oder Brandgeruch.

Wenn Sie unsicher sind, ob es brennt oder nicht und Sie keine klare Antwort vom Nachbarn erhalten bzw. die Lage nicht schnell klären können, sollten Sie, um keine Zeit zu verlieren, sicherheitshalber die Feuerwehr alarmieren und den Fall so schildern, wie er

2. Fall: Es brennt tatsächlich

Wenn Sie Anzeichen eines echten Brandes feststellen – etwa Rauch, Brandgeruch oder Flammen – sollten Sie sofort die Feuerwehr alarmieren. In diesem Fall tragen Sie keinerlei Risiko, und die Feuerwehr wird den Brand löschen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

3. Fall: Sie wissen, dass es nicht brennt, rufen aber trotzdem die Feuerwehr

Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie wissen, und grob fahrlässig, wenn Sie leicht erkennen können, dass es – trotz lärmendem Rauchmelder – tatsächlich nicht brennt, Sie aber die Klärung unterlassen haben und dennoch die Feuerwehr alarmieren. Ein Beispiel wäre, wenn Sie bei einem Nachbarn den Alarmton eines Rauchmelders hören, aber wissen, dass dieser gerade intensiv kocht oder den Rauchmelder testet, und Sie trotzdem die Feuerwehr rufen, ohne sich vorher beim Nachbarn über die Situtaion vergewissert zu haben. In diesem Fall können Sie zur Kasse gebeten werden und sind verpflichtet, die Kosten des unnötigen Feuerwehr-Einsatzes zu übernehmen. Wird nachgewiesen, dass Sie sogar absichtlich eine Falschalarmierung der Feuerwehr ausgelöst haben, etwa um jemandem Ärger zuzufügen, können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

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Fazit: Was tun bei einem Rauchmelder-Fehlalarm?

Wenn ein Rauchmelder einen Alarmton abgibt, sollten Sie zunächst versuchen zu prüfen, ob es tatsächlich brennt, und immer dann, wenn Sie nicht sicher sind, dass es tatsächlich nicht brennt, die Feuerwehr alarmieren. Sie schildern der Feuerwehr bei ihrem Anruf, was Sie hören und feststellen bzw. nicht feststellen konnten. Ein Rauchmelder kann natürlich einen Fehlalarm erzeugen. Aber solange Sie nicht die Feuerwehr daraufhin alarmieren, obwohl Sie wissen oder leicht feststellen könnten, dass es tatsächlich nicht brennt und damit vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch alarmieren, müssen Sie keine Sorge haben, dass Ihnen Kosten auferlegt werden.

Wichtig ist, dass Sie im Zweifelsfall lieber zu früh als zu spät handeln, um sicherzustellen, dass niemand in Gefahr ist. Wenn Sie also die Feuerwehr anrufen, schildern Sie, wie sich Ihnen die Situation darstellt, damit gegebenenfalls die Feuerwehr selbst entscheiden kann, wie sie reagiert. Und wenn es sich tatsächlich nur um einen Fehlalarm handelt, können Sie beruhigt sein: Die Gemeinde wird keine Kostenerstattung von Ihnen verlangen.

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