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OKTOBER 2021 // PRESSEMITTEILUNG

Niedersachsens Schornsteinfeger stellen erheblichen Mangel bei Ausstattung mit Rauchmeldern fest

PRESSEKONTAKT

Ansprechpartnerin: Claudia Groetschel

Tel.: 030/44 02 01 30

E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de

Felderhebung: Knapp die Hälfte aller Haushalte in Niedersachsen hat trotz gesetzlicher Pflicht falsch installierte oder gar keine Rauchmelder.

In Niedersachsen sind nur 13 Prozent aller Haushalte optimal mit Rauchmeldern geschützt, 45 Prozent erfüllen lediglich den Mindestschutz. Weitere 16 Prozent haben die Rauchwarnmelder falsch installiert und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Besonders alarmierend: 26 Prozent der Haushalte in Niedersachsen sind komplett ohne Rauchwarnmelder. Das hat jetzt die Auswertung einer im Jahr 2020 durchgeführten Felderhebung des Landesinnungsverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen ergeben. Rund 70 % der über 5.300 Befragten sind Eigentümer, knapp 80 % leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

„Nach fast sechs Jahren gesetzlicher Pflicht sind diese Zahlen wirklich erschreckend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, meint Andreas Walburg vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerkes Niedersachsen. Er appelliert an alle Eigentümer im Land, die geltende Rauchmelderpflicht so schnell wie möglich umzusetzen und ihre Wohngebäude optimal auszustatten. Walburg: „Rauchmelder sind Lebensretter – vor allem nachts. Deshalb sollten auch Haus- und Wohnungsbesitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ihre Pflicht ernst nehmen und Rauchmelder installieren.“

Gesetzgebung in Niedersachsen gemäß § 44 der Landesbauordnung

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem April 2012 Rauchmelder eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch 2015. Seit 1. Januar 2016 sind in allen Wohngebäuden Rauchmelder vorgeschrieben.
  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.


Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?

  • Der Eigentümer muss in selbstgenutzten und vermieteten Immobilien Rauchmelder gemäß Landesbauordnung installieren.


Wer ist für Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft) verantwortlich?

  • In Mietwohnungen ist der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung zuständig – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
  • Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.

Weitere Informationen zur Installation und Wartung von Rauchmeldern unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/

Zu dieser Pressemitteilung steht folgendes Mediamaterial für Sie zur Verfügung:

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