Rauchmelder anbringen und pflegen
Die Rauchmelderpflicht ist Ländersache und für jedes Bundesland in deren Landesbauordnung geregelt. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig, unabhängig davon, ob er selbst in seinem Eigentum lebt oder seinen Wohnraum vermietet hat.
Die Verantwortung für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder liegt weiterhin beim Eigentümer, wenn er im selbstgenutzten Eigentum wohnt. Vermietet er seine Wohnung oder sein Wohnhaus, scheinen in einigen Bundesländern die Landesbauordnungen die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, also die Wartungsverpflichtung, nicht dem Eigentümer/Vermieter sondern dem Mieter zuzuweisen.
Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungsweg dienen, sind Rauchmelder Pflicht. In Berlin und Brandenburg gilt zudem, dass auch das Wohnzimmer ausgestattet werden soll. Die Rauchmelder-Installation folgt dabei den Vorgaben aus der Bedienungsanleitung.
Rauchmelder sollen regelmäßig geprüft werden. Die Rauchmelder-Wartung erfolgt regelmäßig alle 12 Monate. Die Rauchmelder-Wartung erfolgt nach fünf Schritten. Zudem sollen Rauchmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden.
In 10 von 16 Bundesländern ist der Mieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich. In den restlichen Bundesländern ist der Vermieter bzw. Eigentümer in der Pflicht. Die Verantwortung für die Wartung der Rauchmelder kann allerdings auch vom Vermieter auf den Mieter durch eine Vereinbarung übertragen werden. Und insgesamt liegt die Verantwortung immer beim Vermieter. Dieser muss sicherstellen, dass die Wartung fachgerecht durchgeführt durch.
Ein wichtiges Kriterium für einen Rauchmelder ist der Alarmton. Dieser kann eine Lautstärke von mindestens 85 dB(A) haben. Der Alarmton unterscheidet sich dabei von Warnton. Der Warnton wird abgegeben, wenn beispielsweise die Batterie des Rauchmelders demnächst leer ist. Tauschen Sie dann den Rauchmelder aus.