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Verschlüsselung von Daten aus funkvernetzten Rauchwarnmeldern

17.06.2024

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Rechtslage bei funkvernetzten Rauchwarnmeldern

Es gibt oft die Frage, ob Daten von funkvernetzten Rauchwarnmeldern verschlüsselt werden müssen, ähnlich wie bei Mobilfunkdaten. Die Verschlüsselung dieser Daten ist zwar technisch möglich und erlaubt, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Der Grund dafür ist, dass Rauchwarnmelder in Deutschland nur technische Daten erlaubnisfrei übertragen dürfen, wie den Zustand des Geräts, die Anzahl der Alarme und durchgeführte Tests. Diese Daten haben keinen Personenbezug. Weder deutsches noch europäisches Recht verlangt, dass technische Daten vor Dritten geschützt werden müssen, weshalb eine Verschlüsselung nicht nötig ist.

Wenn ein Mieter eine Verschlüsselung verlangt, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage, und solche Forderungen sind nicht vor Gericht durchsetzbar.

Vernetzung von Rauchwarnmeldern

Es gibt zwei Arten der Vernetzung:

  1. Innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses: Hier sind die Rauchmelder untereinander vernetzt, damit bei Rauchalarm alle Melder gleichzeitig einen Alarm auslösen. Diese Vernetzung überträgt keine Daten an Dritte.
  2. Vernetzung mit Dritten: Wenn Rauchmelder Daten an Dritte außerhalb der Wohnung übertragen, ist dies eine andere Situation, für die es strenge Regeln gibt.

Viele Infos finden Sie auch in unseren FAQ's

Q-Label auf Rauchmelder | Rauchmelder retten Leben

Unsere FAQ's – was Sie über Rauchmelder wissen wollen

Ihre Fragen, unsere Antworten – in unseren neuen FAQ‘s

Rauchwarnmelder mit Zusatzfunktionen

Rauchmelder, die mehr können als nur Brandrauch erkennen, zum Beispiel Temperatur oder Luftfeuchtigkeit der Raumluft messen, dürfen mit CE-Zeichen entsprechend der EU-Bauproduktenverordnung versehen und in Deutschland verkauft werden. Solche Melder dürfen vom Käufer in seinen selbst bewohnten Räumen verwendet werden. Der Einsatz solcher Melder in Räumen, die Dritte nutzen, ist in Deutschland strengen Regeln unterworfen. Vermieter dürfen solche Melder nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Mieters einbauen. Ohne diese Zustimmung ist sowohl der Einbau als auch die Nutzung dieser Melder verboten.

Rauchwarnmelder als Spionagegeräte

Manche Geräte werden als Rauchmelder verkauft, sind aber eigentlich versteckte Kameras zur Überwachung. Die Bundesnetzagentur hat vor solchen Geräten gewarnt. Der Einsatz solcher Spionagegeräte durch Vermieter ist illegal, sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich. Die Erhebung und Nutzung der damit gesammelten Daten ist ebenfalls verboten. Auch eine Verschlüsselung macht die Erhebung dieser Daten nicht legal.

Gut zu wissen!

Rauchmelder-Installation & -Austausch

Wie funktioniert eigentlich ein Rauchmelder?

Rauchmelder, auch Rauchwarnmelder genannt, funktionieren nach dem sogenannten Streulichtprinzip. Der Rauchmelder reagiert schon bei geringer Konzentration von Brandrauch.

Vorgaben für reine Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder mit CE-Zeichen und dem Qualitätszeichen „Q“ entsprechen nicht nur der EU-Bauproduktenverordnung, sondern auch den entsprechenden Unionsmarken. Sie eignen sich nur für die Brandraucherkennung und -meldung. Sie erheben und speichern keine personenbezogenen Daten. Diese Melder erzeugen nur technische Daten, wie den Batteriestand und erzeugte Alarme, aber keine Informationen über das Wohnverhalten. Die Übertragung dieser technischen Daten ist immer zulässig und bedarf keiner Zustimmung des Wohnungsnutzers.

Download

Hier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme des Forum Brandrauchprävention durch RA Norbert Küster zum Download: 2024-06-19_StN zur Verschlusselung von RWM- Daten bei Funkübertragung_endg_gesichert

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