In ganz Deutschland gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohnhäuser. Seit Anfang Juni 2022 müssen auch Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023.
Die Zurückhaltung in Sachsen in Bezug auf die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten hatte sich nur langsam geändert: Das sächsische Kabinett legte Ende Mai 2021 einen ersten Entwurf für die Überarbeitung der sächsischen Bauordnung (SächsBo) vor, Anfang Januar 2022 verabschiedete das Kabinett diesen. Über den Entwurf zur Beschlussfassung entschied Anfang Juni 2022 abschließend der Landtag. Seitdem gilt die Rauchmelderpflicht nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandsbauten in allen Bundesländern.
Die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude in Sachsen ist in Sachsen ab 01.01.2024 verbindlich, zum 31.12.2023 endet die Übergangsfrist. Sachsen war damit Schlusslicht bei der Gesetzgebung zur Rauchmelder-Installation in Deutschland.
Rheinland-Pfalz hatte bereits 2003 als erstes Bundesland die Verpflichtung umgesetzt, zunächst auch nur für Neu- und Umbauten und dann im zweiten Schritt auch für Bestandsbauten. Seitdem zogen alle Bundesländer nach.
In den letzten Bundesländern Berlin und Brandenburg endete die fünfjährige Übergangsfrist Ende 2020. Seitdem war Sachsen das einzige Bundesland ohne Rauchmelderpflicht für alle Privatwohnungen. Das änderte sich mit dem Landtagsbeschluss Anfang Juni 2022.
In Sachsen müssen nach aktuellem Zeitplan die letzten Rauchmelder in privaten Haushalten bereits Ende 2023 installiert werden. Tragisch dabei ist nur, dass als Auslöser der erneuten Debatte um die Rauchmelderpflicht eine Tragödie in Grimma im Frühjahr 2020 gilt, wo bei einem Wohnungsbrand eine Mutter und zwei kleine Kinder starben und nur der 12-jährige Sohn unverletzt als einziger überlebte.
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