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Rauchmelderpflicht in Sachsen bis Ende 2023! | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelderpflicht in Sachsen seit 2024 verpflichtend!

03.01.2024

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Seit Anfang Juni 2022 müssen auch Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet werden – mit einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023. Damit gibt es ab 2024 in ganz Deutschland eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohnhäuser.

Rauchmelderpflicht in Sachsen – verpflichtend seit 01.01.2024

Alle sächsischen Vermieter sowie die Eigentümer im selbstbewohnten Wohnraum müssen bis spätestens Ende 2023 ihre Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausstatten. Hintergrund: Anfang Januar 2022 verabschiedete das sächsische Kabinett einen ersten Entwurf für die Überarbeitung der sächsischen Bauordnung (SächsBo). Über den Entwurf zur Beschlussfassung entschied Anfang Juni 2022 abschließend der Landtag. Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2023.

 

 

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Rauchmelderpflicht Sachsen

Seit dem 8. Juni 2022 gilt die geänderte Bauordnung in Sachsen. Danach müssen auch Bestandsgebäude künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023.

Wo müssen Rauchmelder in Sachsen installiert werden?

Bestehender Wohnraum in Sachsen musste spätestens bis zum 31.12.2023 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden! Mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten sind dabei alle Aufenthaltsräume, in denen „bestimmungsgemäß“ Personen schlafen. Das sind in Wohnungen und Wohnhäusern Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer. Außerdem sind Flure, die zu diesen Räumen bzw. von dort ins Treppenhaus oder/und ins Freie führen, mit Rauchmeldern zu versehen.

Die Vorschrift gilt jedoch nicht nur für Wohnungen und Wohnhäuser, sondern auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen, in denen Menschen auch schlafen. Hier finden Sie mehr Details zu der Rauchmelderpflicht in Sachsen.

 

Mit Sachsen gibt es eine Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern

Die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude in Sachsen ist in Sachsen ab 01.01.2024 verbindlich, zum 31.12.2023 endet die Übergangsfrist. Sachsen war damit Schlusslicht bei der Gesetzgebung zur Rauchmelder-Installation in Deutschland.

Rheinland-Pfalz hatte bereits 2003 als erstes Bundesland die Verpflichtung umgesetzt, zunächst auch nur für Neu- und Umbauten und dann im zweiten Schritt auch für Bestandsbauten. Seitdem zogen alle Bundesländer nach.

In den letzten Bundesländern Berlin und Brandenburg endete die fünfjährige Übergangsfrist Ende 2020. Seitdem war Sachsen das einzige Bundesland ohne Rauchmelderpflicht für alle Privatwohnungen. Das änderte sich mit dem Landtagsbeschluss Anfang Juni 2022.

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Wie Rauchmelder anbringen? Laut Bedienungsanleitung, immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch nach oben steigt und bestenfalls in der Mitte des Raums.

Nur installierte Rauchmelder retten Leben

In Sachsen müssen die letzten Rauchmelder in privaten Haushalten bereits Ende 2023 installiert werden. Tragisch dabei ist nur, dass als Auslöser der Debatte um die Rauchmelderpflicht eine Tragödie in Grimma im Frühjahr 2020 gilt, wo bei einem Wohnungsbrand eine Mutter und zwei kleine Kinder starben und nur der 12-jährige Sohn unverletzt als einziger überlebte.

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