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August 2022 // Pressemitteilung

Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz – Geräte in diesem Sommer austauschen

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Ansprechpartnerin: Claudia Groetschel

Tel.: 030/44 02 01 30

E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de

    • Rheinland-Pfalz mit Vorreiterrolle bei Rauchmelderpflicht
    • Laut Norm DIN 14676-1 sind Rauchmelder nach zehn Jahren zu ersetzen
    • Eigentümer ist für Installation, Wartung und Austausch zuständig

Berlin, 12. August 2022 – Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ ruft alle Eigentümer in Rheinland-Pfalz dazu auf, ihre zehn Jahre alten Rauchmelder in diesem Sommer auszutauschen. Der Grund: Rauchwarnmelder haben wegen ihrer elektronischen Bauteile nur eine begrenzte Lebensdauer. Laut der gültigen Norm DIN 14676-1 sollen Rauchmelder spätestens zehn Jahre plus sechs Monate Karenzzeit nach Datum ihrer Inbetriebnahme durch neue Geräte ersetzt werden. Zusätzlich ist das von den Herstellern angegebene Austauschdatum auf den Geräten selbst zu beachten.

Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben

Die meisten Rauchmelder in Rheinland-Pfalz wurden im Sommer 2012 mit Einführung der Rauchmelderpflicht für sämtliche Wohnräume installiert. „Es ist jetzt allerhöchste Zeit für den Austausch dieser Geräte, denn äußere Einflüsse, Verschmutzung und Verschleiß beeinträchtigen ihre Zuverlässigkeit. Nur Rauchmelder, die einwandfrei funktionieren, können im Ernstfall Leben retten“, erklärt Norbert Schaaf von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Die Rauchmelderpflicht betrifft übrigens nicht nur Vermieter, sondern auch alle Eigentümer von selbstbewohnten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.“

Eigentümer in der Pflicht

In Rheinland-Pfalz sind die Eigentümer für die Installation der Rauchwarnmelder zuständig. Das gilt für selbstgenutzte und vermietete Wohnräume. Die Eigentümer sind zugleich auch für die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich. Diese ist durch mindestens jährliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen und den rechtzeitigen Austausch der Geräte zu gewährleisten. Eine Übertragung der Prüfung und Instandhaltung auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart und gut überlegt sein. Denn wird die jährliche Prüfung der Melder auf den Mieter übertragen, ist sicherzustellen, dass der jeweilige Mieter die erforderlichen Aufgaben erfüllen kann und diese auch wirklich durchführt.

Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Laut Bauordnung in Rheinland-Pfalz sind Rauchmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zu installieren. Befinden sich beispielsweise in den oberen Stockwerken von Einfamilienhäusern Aufenthaltsräume, so dient der Treppenraum als Rettungsweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Daher empfiehlt das Forum Brandrauchprävention weitere Melder in allen Wohnräumen und Räumen mit vielen technischen Geräten, wie beispielsweise in Arbeitszimmern, aber auch in Hauswirtschaftsräumen anzubringen, da hier die Brandgefahr besonders groß ist.

Rheinland-Pfalz bundesweit Vorreiter bei Rauchmelderpflicht

Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz 2003 die gesetzliche Verpflichtung eingeführt, in neu gebauten Wohngebäuden Rauchwarnmelder zu installieren. Im Jahr 2007 beschloss der Landtag, diese Verpflichtung auch auf bestehende Wohngebäude auszuweiten. Die Übergangfrist von fünf Jahren zur Nachrüstung lief am 12.07.2012 offiziell ab. Seither gilt die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz im Neu- und Bestandsbau.

Alle Infos zur Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz unter:

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-rheinland-pfalz/

Zu dieser Pressemitteilung steht folgendes Mediamaterial für Sie zur Verfügung:

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