OKTOBER 2020 // PRESSEMITTEILUNG
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Die Übergangsfrist läuft ab: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Wohngebäude in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Rauchmelderpflicht betrifft vermietete Immobilien ebenso wie selbstgenutztes Wohneigentum. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert an alle Eigentümer, nicht bis zum Ende des Jahres zu warten, sondern die geltende Pflicht zeitnah umzusetzen. Jeder fachgerecht installierte Rauchmelder hilft, die Zahl der Brandtoten zu minimieren.
Bislang hat nicht einmal jeder dritte Eigenheimbesitzer in Berlin und Brandenburg in seinen eigenen vier Wänden ausreichend Rauchmelder installiert. Bundesweit ist trotz gesetzlicher Vorschrift nur jedes zweite Eigenheim ausgerüstet. Das hat eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie im Auftrag von Ei Electronics ergeben.
Insgesamt wurden für die Erhebung bundesweit 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern befragt.
Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes und Beiratsvorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ meint: „Die Zahlen sind erschreckend und nicht nachvollziehbar. Gerade Eigenheimbesitzer sollten ein großes Interesse daran haben, sich und ihre Familie zu schützen.“ Laut der Studie wussten immerhin 73 Prozent der Befragten, dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt.
In Berlin und Brandenburg müssen Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die Rauchmelderpflicht gilt nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, sondern beispielsweise auch für Wohn- und Arbeitszimmer.
Eigentümer können beim Kauf eines Rauchmelders auf das neutrale Qualitätszeichen „Q“ achten. Rauchmelder mit Q zeichnen sich nicht nur durch eine lange Lebensdauer der Rauchmelderbatterie, die geprüfte Langlebigkeit und erhöhte Stabilität des Melders aus, sondern auch durch die Reduktion von Falschalarmen.
In Berlin sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit dem 1. Januar 2017 vorgeschrieben, in Brandenburg besteht die Pflicht sogar schon seit dem 1. Juli 2016. In beiden Ländern gilt für Bestandsbauten eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2020.
Mehr unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/
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