Rauchmelder-Installation
In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die Angabe, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden sollen. Grundsätzlich gilt, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder installiert werden sollen. Außer in Berlin und Brandenburg. Hier regelt die Rauchmelderpflicht, dass auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden soll.
Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:
In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). Das gilt für alle Bundesländer. Doch es gibt weitere Auflagen – je nach Bundesland:
Wohnen Sie in Berlin oder Brandenburg, dann haben Sie die Pflicht, Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen anzubringen, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die Rauchmelderpflicht gilt hier nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, sondern z.B. auch für Wohn- und Arbeitszimmer.
Insbesondere in Baden-Württemberg gilt: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen.
In einer Wohnung müssen Rauchmelder im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur installiert werden. In Berlin und Brandenburg wird durch die Landesbauordnung zudem geregelt, dass ein Rauchmelder im Wohnzimmer installiert werden soll.
In der Küche würde eine Rauchmelder die Sicherheit erhöhen, da hier viele Brände entstehen. Falls jedoch der Rauchmelder an der Decke häufig Täuschungsalarme (umgangssprachlich auch Fehlalarm genannt) durch Kochdämpfe verursacht, sollte eine Wand-Installation des Rauchmelders erfolgen.
Beispiel: Appartement bzw. 1-Zimmer Wohnung
Rauchmelder-Installation 1-Zimmer-Wohnung
Beispiel: 3-Zimmer Wohnung
Rauchmelder-Installation in der 3-Zimmer-Wohnung
Beispiel: Große Wohnung
Rauchmelder-Installation in einer großen Wohnung
Rauchmelder müssen hier im Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, installiert werden. In Berlin und Brandenburg besteht zudem die Pflicht Rauchmelder im Wohnzimmer anzubringen. Auch in anderen Bundesländern empfiehlt sich dieser zusätzliche Schutz. In der Küche entstehen die meisten Brände. Hier könnte ein Rauchmelder ebenfalls als zusätzlicher Schutz installiert werden. Wenn es vermehrt zu Täuschungsalarmen kommen sollte, kann der Rauchmelder auch an der Wand installiert werden. Weitere Rauchmelder empfehlen sich für den Dachboden und Keller.
Weitere Details zur Rauchmelder-Installation im eigenen Haus
Rauchmelder-Installation in einem Einfamilienhaus
Unabhängig davon, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist: Wir empfehlen Ihnen, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer anzubringen. Denn es geht um nichts Geringeres als Ihre Sicherheit – und die Ihrer Familie.
Küche, Bad, Waschraum, Garage, Dachboden, Keller: Das sind Räume, in denen entweder viel Wasserdampf, viel Staub oder Abgase entstehen oder wie auf dem Dachboden erhöhte Temperaturen herrschen, die den Rauchmelder auslösen können. Wer zur Sicherheit auch Küche, Garage und Keller schützen will, dem empfehlen sich Wärme- oder Hitzemelder.Bei Gasthermen, Kaminen und Öfen sind Sie mit CO-Meldern (Kohlenmonoxid) gut beraten.
Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten!
Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:
In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspritze so genannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern.
Bei der Rauchmelder-Installation an Dachschrägen ist zu beachten:
Batteriebetriebene Rauchmelder sind nur dann ein sicherer Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind.
Wie erkennen Sie die Funktionstüchtigkeit?
Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Prüfen Sie den Rauchmelder regelmäßig im Abstand von 12 Monaten nach Herstellerangaben. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung – oder fragen Sie Ihren Vermieter, falls dieser die Melder installiert hat.
Qualitätsrauchmelder sind gekennzeichnet mit dem „Q“ – einem unabhängigen Qualitätszeichen und haben folgende Vorteile:
Dadurch vermeiden Sie den jährlichen Batterieaustausch. Das „Q“ ist also eine gute Entscheidungshilfe, wenn Sie Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen.