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Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Oktober 2023

In Sachsen endet zum Jahresende die Übergangsfrist der Rauchmelderpflicht

PRESSEKONTAKT

Ansprechpartnerin: Claudia Groetschel

Tel.: 030/44 02 01 30

E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de

  • Am 31.12.2023 läuft in Sachsen die Übergangsfrist der Rauchmelderpflicht ab
  • Vermieter und Eigentümer müssen bis spätestens 31.12.2023 ihre Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausstatten
  • Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ informiert mit einem kostenlosen eBook über die richtige Installation von Rauchmeldern

Freitag, der 13. Oktober ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. In Sachsen weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ anlässlich des diesjährigen Aktionstages auf den Ablauf der Übergangsfrist zur Installation von Rauchmeldern hin.

Rauchmelderpflicht in Sachsen – worauf es ankommt

Alle sächsischen Vermieter sowie alle Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum müssen bis spätestens Ende 2023 ihre Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausstatten. Grundlage ist die Überarbeitung der sächsischen Bauordnung, die Anfang Juni 2022 vom Sächsischen Landtag entschieden wurde. Die Übergangsfrist zur Ausstattung endet am 31. Dezember 2023. Neu- und Umbauten müssen bereits seit dem 01.01.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Rauchmelder müssen in Sachsen in allen Aufenthaltsräumen installiert werden, in denen „bestimmungsgemäß“ Personen schlafen. Das sind in Wohnungen und Wohnhäusern Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer. Außerdem sind in Fluren und sonstigen Räumen, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchwarnmelder zu montieren.

Alle Infos finden Sie auch unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-sachsen/

Besonderheiten und Ausnahmen in Sachsen

Die Rauchmelderpflicht in Sachsen gilt aber nicht nur für Wohnungen und Wohnhäuser, sondern auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen, in denen Menschen schlafen. Ruheräume für Bereitschaftspersonal z. B. in Feuerwachen, Krankenhäusern, Heimen sind jedoch nicht zum Schlafen bestimmt, sondern zum Ruhen in Bereitschaft, und müssen daher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet werden

Faktencheck für Rauchmelder im eigenen Zuhause

Das eBook „Rauchmelder in Haus und Wohnung“ gibt vor allem privaten Eigentümern wertvolle Hinweise zur Rauchmelder-Gesetzgebung, zum Kauf, zur Installation inkl. Sonderfällen sowie der Wartung von Rauchmeldern. Den Download finden Sie unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/online-broschuere-rauchmelder-in-haus-wohnung/

Über „Rauchmelder retten Leben“

Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt seit dem Jahr 2000 die Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen eigenen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont, die die Kampagne betreut und als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Zu dieser Pressemitteilung steht folgendes Mediamaterial für Sie zur Verfügung:

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