Rauchmelder-Wartung
Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.
Doch bevor Sie die Rauchmelder prüfen, noch etwas Wichtiges vorab:
Rauchmelder über Prüftaste testen
Drücken Sie die Prüftaste am Rauchmelder. Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört. In diesem Fall tauschen Sie die Batterie bzw. wenn das nicht hilft, den Rauchmelder aus.
Rauchmelder generell prüfen
Prüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von z.B. Staub, Insekten oder Abdeckungen sind. Tauschen Sie beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder aus. Tauschen Sie alle Rauchmelder nach 10 Jahren aus!
Umgebung prüfen
Prüfen Sie, ob der Rauchmelder in einem Umkreis von mindestens 0,5 m frei von Hindernissen ist, wie z.B. von Wänden, Raumteilern und Einrichtungsgegenständen.
Ausstattung der Räume prüfen
Prüfen Sie, ob Rauchmelder noch überall dort installiert sind, wo Menschen schlafen: im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer.
Rauchmelder mit austauschbaren Batterien
Bei Rauchmeldern ohne das Qualitätszeichen „Q“ muss in der Regel die Batterie nach Herstellerangaben ausgetauscht werden.
Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien
Rauchmelder mit Q haben eine fest eingebaute 10-Jahres Batterie. Es ertönt eine Störungsmeldung bzw. einen Signalton? Tauschen Sie den Rauchmelder in diesem Fall sofort komplett aus.
Grundsätzlich wird Mietern geraten eine Einigung mit dem Vermieter anzuvisieren und Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Eine Instandhaltung von Rauchmeldern wird durch die Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt und schreibt vor, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarmelder regelmäßig zu überprüfen. Die Überprüfung sollte mit einer Frist von 12 bis 15 Monaten erfolgen. In dieser Karenzzeit sollten sich Mieter und Vermieter einigen. Die Verpflichtung zur Rauchmelder-Wartung bleibt während der Corona-Pandemie damit bestehen.