Seit Juni 2022 müssen auch alle Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2023. Alle Wohnungs- und Hausbesitzer sind bis dahin verpflichtet, in allen Aufenthaltsräumen, in denen „bestimmungsgemäß“ Personen schlafen, Rauchmelder zu installieren. In Wohnungen und Wohnhäusern sind das Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer. Auch Flure, die zu diesen Zimmern oder von dort ins Treppenhaus bzw. ins Freie führen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Ausführliche Informationen unter Gesetzgebung in Sachsen!
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Vor allem zur Aufklärung von Wohnungs- und Eigenheimbesitzern ist die kostenlose Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus und Wohnung“ ideal. Diese erläutert die Rauchmelderpflicht und die Installation von Rauchmeldern beispielhaft anhand von Grundrissen. Zudem gibt die Broschüre wichtige Tipps zur richtigen Montage sowie der Wartung der Rauchmelder. Erläuterungen zu Rauchmeldern für Hörgeschädigte und Gehörlose sowie für offene Küchen, in langen Fluren und bei Dachschrägen beleuchten die Sonderfälle.