Wer übernimmt Einbau und Wartung?

a) Hausmeisterdienste 

Nachteil: Ressourcen der Hausmeister sind meist begrenzt. Wird die Dokumentation transparent und professionell vorgenommen?

 

b) Dienstleistungsunternehmen der Energiewirtschaft

Für viele Vermieter stellen die Montage als auch die Wartung von Rauchmeldern eine echte Hürde dar. Dementsprechend sind dafür spezielle Dienstleistungen entwickelt worden. Ein Installations- und Wartungsdienst kann dafür sorgen, dass die einwandfreie Funktionsbereitschaft der Rauchmelder erhalten bleibt. Link zu Dienstleistern (Datenbank/Impressum)

 

c) Eigenleistung

Nachteil: Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sog. Sekundärhaftung im Rahmen er Verkehrssicherungspflicht; insoweit haftet der Mieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungpflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch. Und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z.B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohmaschine bedienen kann,, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen).

 

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Die jährliche Wartung nach DIN 14676

Die jährliche Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.


Dazu gehört eine Sichtkontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Verschmutzung durch Flusen und Stäube) oder eine mechanische Beschädigung des Rauchmelders erkennbar ist.

Über die Prüftaste des Rauchmelders muss probeweise ein Alarm ausgelöst werden, der den akustischen Signalgeber und ggf. die optische Individualanzeige des Rauchmelders aktiviert.

Im Zuge der jährlich durchzuführenden Wartung ist zudem zu prüfen, ob die Rauchmelder sich noch an einem geeigneten Platz an er jeweiligen Decke des Raums befinden und sich die örtlichen Gegebenheiten nicht so geändert haben, dass der Rauchwarnmelder nicht mehr sicher von etwa in dem Raum entstehenden Brandrauch erreicht werden kann.

Weiterhin muss die Batterie nach Herstellerangaben ausgewechselt werden. Liegen keine Herstellerangaben vor und ist keine Dauerbatterie mit 10-jähriger Lebensdauer eingebaut, so ist die Batterie jährlich auszutauschen. Ein Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchmelder den erforderlichen Batteriewechsel akustisch signalisiert; bei Verwendung von Batterien mit 10-jähriger Lebensdauer sollte nach Ablauf dieser Zeit der gesamte Rauchwarnmelder ersetzt werden.

 


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