Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muß vorhanden sein.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
- Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.
Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter Bezug auf diese Norm versehen werden.
Weitergehende Qualitätsmerkmale sind:
- Zusätzliches Insektengitter um die Rauchkammer.
- Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
- Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
- Leuchtdiode zur Batteriebereitschaftsanzeige
Vorteile:
- Die duale Stromversorgung (Hauptstrom per 230-Volt Netz und Notstrom über Batterie) bietet doppelte Sicherheit.
- Die Problematik des Batterieaustausches wird bei 230-Volt-Rauchmeldern vermieden und Hausbesitzer sowie Mieter können sicher sein, dass die Geräte immer betriebsbereit sind. Der Batterieaustausch erübrigt sich auch bei Rauchmeldern mit Lithium-Batterien, die eine Lebensdauer bis zu 10 Jahren haben. Es gibt zudem Geräte mit sich selbst aufladenden Akkus als Notstromversorgung, bei denen die Akkus fest eingebaut und daher nicht herausnehmbar sind.
- Trotz höherer Anschaffungskosten sind sowohl 230-Volt-Rauchmelder als auch hochwertige Qualitätsrauchmelder inkl. Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu zehn Jahren über die gesamte Produktlebensdauer für den Hausbesitzer günstiger als einfache 9V-Rauchmelder mit Alkalinebatterien, da keine jährlichen Kosten für den Batterietausch anfallen. Zusätzlich haben alle 230-Volt-Geräte eine Selbsttestfunktion, mit der die Stromversorgung und Funktionalität des Melders getestet wird und bei Fehlfunktion automatisch eine Meldung erfolgt. Allerdings müssen Servicekräfte auch beim Netzbetrieb und bei Rauchmeldern mit langlebigen Batterien eine Funktionskontrolle durchführen, denn Sichtkontrolle und Alarmprüfung sind auch Bestandteil der jährlich fälligen Kontrolle und entfallen nicht bei Netzbetrieb oder langlebigen Batterien.
- Da 230-Volt-Rauchmelder über das allgemeine Stromnetz versorgt werden, verlangt ihr Einbau – in Neubauten, erst recht in Bestandsbauten – das Verlegen gesonderter Kabel. Solche Rauchwarnmelder werden daher üblicherweise von einem Fachmann installiert. Durch die Fachinstallation kann der Vermieter sicher sein, dass die Rauchmelder fachgerecht eingebaut werden.
Nachteile:
Die Kabel müssen ggf. Unter-/Aufputz zusätzlich verlegt werden.