Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Qualitätsmindestanforderungen.
Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:
- Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
- Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
- Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
- Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender
Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit „Q“
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:
• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
• Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer