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Forsa-Umfrage

Forsa-Umfrage zur Ausstattung von privatem Wohnraum mit Rauchmeldern in Deutschland 2006


Seit dem Start der Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ im Jahr 2000 konnte die Ausstattung privater Haushalte mit Rauchmeldern im Jahre 2006 von sechs auf 36 Prozent gesteigert werden. „Das ist ein großer Erfolg für die Rauchmelderkampagne und für all jene, die heute bereits ruhig und behütet schlafen können“, sagt Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Mitbegründer der Kampagne, nach Erscheinen der Umfrage.


Laut der repräsentativen Forsa-Umfrage 2006 bei 2000 deutschen Haushalten installieren Familien mit mehreren Kindern und Paare am häufigsten Rauchmelder. Deutlichen Nachholbedarf haben hingegen Singles und ältere Menschen. Bedenklich erscheint auch ein Ergebnis der Umfrage: Jeder siebte gekaufte Rauchmelder ist noch nicht installiert.


„Die Grenzen der Aufklärung sind erreicht“ , sagt Hans-Jochen Blätte, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), anlässlich der Forsa-Umfrage 2006. „Die Verbraucher, die sich und ihre Familie bewusst schützen möchten, haben wir in den letzten Jahren erreicht. Die Mehrheit der Bevölkerung wird nur über eine Rauchmelderpflicht zu schützen sein.“
Nach der bundesweiten Umfrage „Einsatz und Akzeptanz von Rauchwarnmelder in Deutschland“ der Forschungsgruppe g/d/p (Fraunhofer IRB Verlag) aus dem Jahr 2005 befürworten sogar 82 Prozent in Deutschland eine bundesweite gesetzliche Regelung, die eine generelle Rauchmelderpflicht in privaten Wohnräumen vorsieht.

Durch die Übergangsfristen wird sich die Gesetzgebung in den betroffenen Bundesländern auf den Ausstattungsgrad der Haushalte erst in Zukunft merklich auswirken.  Für die übrigen Bundesländer sieht die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ noch großen Nachholbedarf. Zudem erreichen viele Verbraucher nicht den in der deutschen Industrienorm 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser und Räume mit wohnähnlicher Nutzung“ vorgeschriebenen Mindestschutz. Dieser schreibt die Überwachung von Kinderzimmern, Schlafbereichen und Fluren mit Rauchmeldern vor. In den Bundesländern mit Rauchmelder-Gesetzgebung ist die Norm bereits verpflichtend eingeführt.


Auch die Nutzung von vernetzten Rauchmeldern, die im Brandfall in allen Räumen mit Rauchmeldern, auch über mehrere Stockwerke, anschlagen, ist laut Christian Rudolph, Sprecher der „Rauchmelder-retten-Leben“-Kampagne, noch sehr gering. Dabei hilft eine auch nachträglich per Funk zu installierende Vernetzung besonders dann, wenn kleine Kinder und ältere Menschen im Haushalt leben, die im Brandfall nicht selbstständig ihr Zimmer verlassen würden oder können.


Feuerwehren empfehlen heute grundsätzlich Rauchmelder mit Batterien, deren Lebensdauer bis zu zehn Jahren beträgt. Eine Stummschaltungsfunktion vereinfacht außerdem den Umgang bei Täuschungsalarmen, die z. B. in der Küche durch Wasserdampf beim Kochen hervorgerufen werden. Beim Gebrauch von Rauchmeldern mit fehlender Stummschaltung wird bei Täuschungsalarmen oft die Batterie entnommen und nach mehrfachen Alarmen nicht wieder eingesetzt.
Damit die Verbraucher nicht die Lust auf mehr Sicherheit durch Täuschungsalarme und Fehlfunktionen von gefährlichen Schnäppchen verlieren, arbeiten Feuerwehren, Versicherungen und Industrie mit vereinten Kräften an der Aufklärung der Bevölkerung über die richtige Installation und die wichtigsten Qualitätskriterien von Rauchmeldern.

 

 

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