2000 Für Architekten/Fachplaner  - Rauchmelder (Brandmelder) und Brandschutz - www.rauchmelder-lebensretter.de

Norm zur Installation von Rauchwarnmeldern

Bei der Installation von Rauchwarnmeldern sind, wie bei allen handwerklichen Arbeiten oder sonstigen Arbeiten an oder in Gebäuden auch, stets die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ („a.a.R.d.T.“) einzuhalten.

 

Als einschlägige Quelle für solche a.a.R.d.T. dient die DIN 14676, weil die darin niedergelegten Regeln für die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern von allen einschlägig tätigen Praktikern als richtig anerkannt und auch tatsächlich befolgt werden. Insofern gelten diese a.a.R.d.T. gleichermaßen in Bundesländern mit gesetzlicher Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Neu- als auch Bestandsbauten wie auch in Bundesländern mit weiterhin freiwilliger Ausstattung.

 

Die DIN 14676 beschreibt einen normgerechten Rauchmelder wie folgt: „Gerät, bei dem alle zur Feststellung von Rauch sowie zur Generierung eines akustischen Alarms erforderlichen Bauteile in einem Gehäuse untergebracht sind“. Ausführliche Informationen zur Norm finden Sie hier.

  • Bungalows
  • mehrstöckige Häuser
  • Wohnungen
  • Studiowohnungen
  • Wohnmobile

DIN 14676 gilt auch für Wohneinrichtungen wie beispielsweise:

  • kleine Pensionen mit weniger als 12 Betten

sowie für folgende Räume und Bereiche:

  • Gänge mit besonderen Feuergefahren wie z. B. Photokopierer, Wasserspender, Kaffeemaschinen
  • Gartenhäuser
  • Vergnügungsräume.

Die DIN-Norm gilt für neue und für bereits vorhandene Gebäude.

 

Wem nützt diese DIN-Norm?

Die DIN 14676 wurde für alle Personen entwickelt, die für den Einsatz von Feuerschutzmaßnahmen in Gebäuden verantwortlich sind oder von Berufs wegen damit zu tun haben: Aufsichtsämter, Bauunternehmer, Architekten und andere Wohnungsbauprofis. Ihnen bietet die Norm eine Richtschnur. Letztlich wurde die Norm aber vor allem für die Menschen entwickelt, die in den betroffenen Gebäuden wohnen. Sie sollen möglichst frühzeitig vor einer Feuergefahr gewarnt werden, damit sie darauf noch rechtzeitig reagieren können.


Die Anwendung der neuesten DIN 14676 schützt nicht automatisch gegen gesetzliche Ansprüche. Sie ist jedoch für einen Vermieter oder einen Installateur im Falle einer Haftungsklage immer noch das beste Argument zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Umgekehrt führt die Nichtbeachtung einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wenn dies objektiv feststeht, und weiterhin der eingetretene Brand dem durch Nichtbefolgung dieser Regel geschaffenen Zustand adäquat zugeordnet werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem Beweis des ersten Anscheins, das dann auch derjenige, der die einschlägige a.a.R.d.T. nicht befolgt hat, für den tatsächlich eingetretenen Brandschaden haften muss.

Warum wurde die DIN 14676 eingeführt?

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es viele Richtlinien und Normen zum Feuerschutz. Bisher hatte sich der Gesetzgeber jedoch hauptsächlich mit industriell genutzten Gebäuden befasst. In Wohngebäuden gelten aber wieder andere Anforderungen. Es war eine Frage der Zeit, bis eine Anleitung für den Brandschutz in privaten Wohngebäuden herausgegeben wurde. Die Norm wurde nach ihrer Einführung wichtige Grundlage der Änderungen der Landesbauordnungen der Bundesländer bei Einführung der Rauchwarnmelderpflicht.

 

Aufbau eines Rauchmelder-Netzwerkes

Die Installation von Rauchmeldern beruht neben der Anwendung der DIN 14676 immer auch auf einer gründlichen Gefahrenanalyse der betroffenen Wohneinheit: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Feuers und die Schwere der Folgen eines Brandes?

Dabei sollten die zu installierenden Melder den potenziellen Gefahren gerecht werden. Im konkreten Planungsfall sind folgende Fragen zu stellen:

  1. Wo kann in dem zu schützenden Wohngebäude ein Feuer ausbrechen?
  2. Wären die Bewohner in so einem Fall von Verletzung bis hin zum Tod bedroht?
  3. Würden die Rauchmelder beim Ausbruch eines Brandes richtig funktionieren?
  4. Würden alle Bewohner des Hauses durch ein Frühwarnsystem gewarnt?

 

(Quelle: EI Electronics in Zusammenarbeit mit RA Norbert Küster, Bonn.)

 

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