Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:
Download der Landesbauordnung des Bundeslandes durch Klick auf das Wappen möglich.

| Rheinland-Pfalz (2003) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012 |

| Saarland (2004) - in Neu- und Umbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen |

| Schleswig-Holstein (2005) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2010 (Änderung vom 12.12.08) |

| Hessen (2005, Änderung 2011) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2014 |

| Hamburg (2006) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010 |

| Mecklenburg-Vorpommern (2006) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009 |

| Thüringen (2008) - in Neu- und Umbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen |

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Bremen (2010) - in Neu-, Um- und Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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Sachsen-Anhalt (2009) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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