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Rheinland-Pfalz (2003) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012 |
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| | Saarland (2004) - in Neu- und Umbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen |
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| | Schleswig-Holstein (2005) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2010 (Änderung vom 12.12.08)
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| | Hessen (2005, Änderung 2011) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2014 |
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| | Hamburg (2006) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010 |
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Mecklenburg-Vorpommern (2006) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009 |
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| | Thüringen (2008) - in Neu- und Umbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen |
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| | Sachsen-Anhalt (2009) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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| | Bremen (2010) - in Neu-, Um- und Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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| | Niedersachsen (ab 1.11.2012) - in Neu-, Um- und Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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| | Bayern (ab 1.1.2013) - in Wohnungen von Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen - Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2017
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| | Nordrhein-Westfalen (ab 1.4.2013) - in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen - Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2016 |