Kauf oder Miete? Zeitgemäße Anschaffungsformen
Für Kauf, Installation und Wartung von Rauchmeldern durch den Vermieter gibt es heute mehrere Optionen und Dienstleistungsangebote:
Hausmeisterdienste
Der Kauf der Rauchmelder erfolgt durch die Wohnungsunternehmen. Der Einbau findet durch eigene oder externe Hausmeisterdienste statt.
Nachteil: Die Umlage dieser Anschaffungsform kann lediglich 11 % p.a. auf die Kaltmiete betragen. Bei einem Bagetelbetrag erfolgt eine Umlage in den meisten Fällen nicht, da der Aufwand zu hoch ist.
Dienstleistungsunternehmen der Energiewirtschaft
Energiemessdienstleister bieten seit über 50 Jahren folgende Anschaffungsformen an (auch für Rauch(warn)melder):
- Verkauf/Vermietung ohne Montage
- Verkauf/Vermietung mit Montage
- Verkauf/Vermietung mit/ohne Montage und jährliche Prüfung gemäß DIN 14676
Vor-/Nachteile bei Miete
- Nach Ankündigung/Vereinbarung volle Umlage der Mietkosten auf den Mieter (Gesetzlich nicht verboten, aber auch nicht klar geregelt!)
- Dienstleister übernimmt die Gewährleistung während der gesamten Mietzeit und trägt die Kosten für den Austausch defekter Geräte, wenn der Defekt auf Material- beziehungsweise Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
- Dienstleister überwacht den Zeitpunkt, zu dem die Geräte nach Ablauf ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden müssen.
- Dienstleister übernimmt den Austausch der Geräte, das heißt die Lieferung und die Montage neuer Rauchmelder, sofern der Mietvertrag fortgesetzt wird.
- Dienstleister übernimmt bei Miete die Vorfinanzierung der Geräte und bietet dadurch dem Hauseigentümer eine höhere Liquidität.
- Auch aus steuerlicher Sicht ergeben sich Vorteile für den Hauseigentümer, denn die gemieteten Rauchmelder gehen nicht in das Anlagevermögen über.
Vor-/Nachteile bei Kauf
- Der Käufer wird mit der Anschaffung und Bezahlung Eigentümer der Geräte und kann frei über sie verfügen.
- Der Kauf ist finanziell günstiger als die Gerätemiete, da sich die Gerätekosten nicht um zusätzliche Kosten für Finanzierung und verlängerte Gewährleistung erhöhen.
- Die Gewährleistung für Material- oder Herstellungsfehler beträgt x Jahre.
- Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muß der Käufer bei eventuellen Defekten die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten selbst tragen.
- Der Käufer ist für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich.
- Der Käufer muß bei Ablauf der technischen Lebensdauer für den Austausch der Rauchmelder selbst sorgen.
- Der Käufer trägt die Kosten für den Kauf der Rauchmelder und finanziert diesen vor. Er kann die Kosten nur als Modernisierungsmaßnahme mit jährlich 11 % auf die Kaltmiete der Wohnungsmieter umlegen.
Gerätewartung (nicht Wartung gemäß DIN!)
Ergänzung im Kaufgeschäft:
- Der Dienstleister übernimmt eine Gewährleistung über die gesamte Vertragsdauer – für Rauchmelder entsprechend der Lebensdauer von x Jahren.
- Während der gesamten Vertragsdauer trägt der Dienstleister die Kosten für den Austausch defekter Geräte, soweit der Defekt auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist
- Der Dienstleister überwacht den Zeitpunkt, zu dem die Geräte nach Ablauf ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden müssen.
- Der Dienstleister übernimmt den Austausch der Geräte, das heißt die Lieferung und die Montage neuer Rauchmelder.
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